Drucksache - 1724/3
1. Bürgerfrage Benjamin Darga Seelingtreff Wie hoch sind die Summen, die der Seelingtreff in den Jahren 2004 bis 2008 (bitte genau auflisten) erhalten hat? Die Bürgerfrage wird
schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war. Das Bezirksamt beantwortet die Bürgeranfrage wie folgt schriftlich: 1.
Wie hoch waren die Summen,
die der Seelingtreff in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 als
Zuwendung vom Bezirksamt erhalten hat? Für die Tagesstätte
für mittellose und wohnungslose Erwachsene in Charlottenburg-Wilmersdorf
„Seelingtreff“ wurden in den Jahren 2004 bis 2008 folgende
Zuwendungen gewährt: 2004 a)
Personalkosten 199.890,02
€ Ø
Vergütungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und
-praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen
für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die
Berufsgenossenschaft b)
Sachkosten 40.958,65
€ Ø
Miete,
Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon-
und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel, Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur,
Reinigungs- und Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial,
Verwaltungskosten c)
abzüglich
Eigenmittel, Spenden etc. - 2.700,00 € => Zuwendungsbetrag: 238.148,67 € 2005 a)
Personalkosten 191.549,63
€ Ø
Vergütungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und
-praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen
für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die
Berufsgenossenschaft b)
Sachkosten 52.970,00
€ Ø
Miete,
Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon-
und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel,
Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Reinigungs- und
Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial, Verwaltungskosten c)
abzüglich
Eigenmittel, Spenden etc. - 2.700,00 € => Zuwendungsbetrag: 241.819,63 € 2006 a)
Personalkosten 184.535,08
€ Ø
Vergütungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und
-praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen
für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die
Berufsgenossenschaft b)
Sachkosten 52.970,00
€ Ø
Miete,
Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon-
und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel,
Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Reinigungs- und
Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial, Verwaltungskosten c)
abzüglich
Eigenmittel, Spenden etc. - 2.700,00 € => Zuwendungsbetrag: 234.805,16 € 2007 a)
Personalkosten 154.692,34
€ Ø
Vergütungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und
-praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen
für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die Berufsgenossenschaft b)
Sachkosten 53.020,00
€ Ø
Miete,
Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon-
und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel,
Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Reinigungs- und
Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial, Verwaltungskosten c)
abzüglich
Eigenmittel, Spenden etc. - 2.300,00 € => Zuwendungsbetrag: 205.412,34 € 2008 a)
Personalkosten 167.328,22
€ Ø
Vergütungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und
-praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen
für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die
Berufsgenossenschaft b)
Sachkosten 57.920,00
€ Ø
Miete,
Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon-
und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel,
Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Reinigungs- und
Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial, Verwaltungskosten c)
abzüglich
Eigenmittel, Spenden etc. - 2.300,00 € => Zuwendungsbetrag: 222.948,22 € M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin 2. Bürgerfrage Stephan Hoffmann Sachstand
zur Fertigstellung
der Durchwegung der Heilbronner
Str. 26a / Lützenstr. 7a
Die Bürgerfrage wird
schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war. Das Bezirksamt beantwortet die Bürgeranfrage schriftlich wie folgt: Zu 1. und 2. Die Verhandlungen gestalten sich äußerst kompliziert und sind derzeitig noch nicht abgeschlossen. Das Bezirksamt hat nach wie vor ein sehr hohes Interesse, die Wegebeziehung herzustellen, auch, um perspektivisch eine Erschließung des Quartiers Lützenstraße zum S-Bhf. Westkreuz zu erreichen. Das Bezirksamt wird - sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind - den zuständigen BVV-Ausschuss unterrichten. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 3. Bürgerfrage Dr. Uwe Steinhoff Jugendfreizeitheim Plöner Straße
Die Bürgerfrage wird
schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war. Da sich die Fragen 1, 2 und
5 auf Verfahren in der BVV beziehen, werden sie von der Vorsteherin wie folgt
beantwortet: Der angesprochene Komplex ist vielschichtig, die Fragen richten sich an unterschiedliche Adressaten. Zu den ersten beiden Fragen, die sich an die BVV, insbesondere den Jugendhilfeausschuss wenden, strebe ich eine Beantwortung durch den Vorsitzenden an. Ich werde mich in dieser Hinsicht mit ihm in Verbindung setzen. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass der BVV eine gesetzliche Verpflichtung zur Beantwortung nicht übertragen ist. Zur fünften Frage teile ich mit, dass ich einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung der BVV nicht erkennen kann. Der angesprochene Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 15. April 2010 richtet sich direkt an die Jugendamtsverwaltung. Es handelt sich nicht um eine Drucksache der BVV, die nach Erstellung der entsprechenden Datei unverzüglich ins Netz gestellt wird. Vielmehr erfolgt eine Veröffentlichung im Rahmen der Niederschrift über die Sitzung, sobald der Jugendhilfeausschuss den Entwurf dieses Protokolls angenommen, d. h. genehmigt hat. Die Aufnahme des vollen Wortlauts ist gewährleistet. Herr BzStR Gröhler beantwortet die 3. und 4. Frage schriftlich wie folgt:
Das Grundstück ist im geltenden Bebauungsplan (Baunutzungsplan) als
Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der FNP ist lediglich verwaltungsintern
verbindlich. Im Falle einer beantragten Wohnbebauung würde die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung informiert werden. Sie könnte dem Bezirksamt eine Änderung des
Bebauungsplans abverlangen. Da jedoch kein fachlicher Bedarf für eine
Standortsicherung besteht, ist ein derartiges Verlangen nicht zu erwarten.
Einen Zusammenhang zu den vorgenommenen Fällungen und möglichen
Planungsabsichten besteht nicht. Es wurden im Februar dieses Jahres wurden 6
Bäume gefällt. Hiervon wurden 3 Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht
und drei Gehölze aus Gründen der Bestandspflege gefällt. (um
„Dauergehölzen“ (Ahorn, Sorbus) bessere Entwicklungsmöglichkeiten
zu bieten) Gleichzeitig wurden im Frühjahr drei neue Bäume in Abstimmung mit dem
Jugendfreizeitheim Plöner Str. gepflanzt. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat |
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