Drucksache - 1692/3
Die BVV hat am 20.05.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, der Bezirksverordnetenversammlung
1. eine Bestandsaufnahme betr. "Inklusive Tagesbetreuung" im Bezirk vorzulegen und 2. inhaltliche und zeitliche Vorstellungen zum Prozess der Verwirklichung der UN-Behindertenkonvention im Bereich Tagesbetreuung gemeinsam mit den Trägern von Kindertagesstätten und Tagespflegeinrichtungen zu entwickeln.
Der BVV ist bis zum 31.12.2010 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Zu 1 und 2:
In den Kindertagesstätten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden seit mehr als 20 Jahren behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder bedarfsgerecht in Regelkindertagesstätten pädagogisch-integrativ betreut und gefördert. Aufgrund einer hohen Versorgungsdichte mit Kita-Plätzen in integrativ arbeitenden Gruppen konnte das Recht aller Kinder auf gemeinsame Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Land Berlin bereits flächendeckend realisiert werden. In Charlottenburg-Wilmersdorf besuchten im Sommer 2010 insgesamt 277 behinderte Kinder, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, Regelkindertagesstätten und Tagespflegestellen. Zusätzliche Facherzieher/innen für Integration sowie mobile Therapeuten/innen von Kinder- und Jugendambulanzen und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst unterstützen dort die Teilhabe der Kinder und auch Ihrer Familien an der Gemeinschaft. Von den Fachkräften vor Ort erarbeitete pädagogische Konzepte beinhalten auch die Weiterentwicklung der inklusiven frühen Bildungsangebote auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms, das sich methodisch an den unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen aller Kinder orientiert. Die Umsetzung wird in jeder Kita regelmäßig evaluiert.
Grundlagen zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Kinder in einem integrativen Bildungssystem sind im SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 35 a), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen / VO zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder) und SGB XII ( Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen) sowie in den §§ 3 und 4 des AG KJHG (Ausgestaltung der Leistungen der Jugendhilfe unmittelbar in Anknüpfung an Lebenslagen, Alltagserfahrungen und örtlichen Bedingungen der jungen Menschen und Familien und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Leistungssystems in bezirklicher und gesamtstädtischer Verantwortung) gesetzlich verankert. Darüber hinaus sind speziell die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf in Tageseinrichtungen, die Personalausstattung und qualifikatorischen Voraussetzungen für die Arbeit der Fachkräfte in integrativ arbeitenden Gruppen im KitaFöG (§§ 1 Abs 3, 6 und 10) und der Verordnung zum KitaFöG (§ 16 zusätzliches Fachpersonal für die Förderung von Kindern mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Förderbedarf) geregelt. Da die in Art. 3 (Allgemeine Grundsätze), Art 7 (Kinder mit Behinderungen), und Art. 24 (Bildung) der UN-Charta formulierten Rechte der Kinder auf gemeinsame Bildung und Erziehung in frühen, integrativen Bildungseinrichtungen in den Kitas und Tagespflegestellen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bereits den Erfordernissen entsprechend umgesetzt werden, bedeutet Inklusion hier vor allem die kontinuierliche Weiterführung der erfolgreichen Integration. Dafür wird sich das Bezirksamt auch in Zukunft einsetzen.
Reinhard Naumann Elfi Jantzen Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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