Drucksache - 1708/3  

 
 
Betreff: Vorläufig keine Zuwendungen für Treberhilfe und "Hatun und Can"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Block/Prof.Dr.Dittberner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2010 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
06.05.2010 
72. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
18.05.2010 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.05.2010 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 13.04.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass einzelfallbezogene Hilfen zukünftig hinsichtlich der Art und Höhe der Mittelverwendung durch das Land Berlin regelmäßig geprüft werden.

 

Dabei soll insbesondere auf unverhältnismäßige Ausgabenpositionen geachtet und die vom Land Berlin finanzierten Träger (insbesondere Treberhilfe und Hatun und Can) zu einem transparenten und bedarfsgerechten Ausgabenverhalten angehalten werden.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt und sich für eine entsprechende Prüfung der Mittelverwendung durch das Land Berlin eingesetzt. 

 

Die Senatorin hat in ihrem Antwortschreiben wie folgt Stellung genommen:

 

„Zu der mit dem BVV-Beschluss angesprochenen Problematik wurde inzwischen in mehreren Vorlagen meiner Senatsverwaltung an das Abgeordnetenhaus von Berlin (siehe insbesondere die Rote Nummer 16/2010 ff) und die Antworten auf diverse Kleine Anfragen von Abgeordneten (siehe insbesondere die Drs. 16/14521) zu den Folgen der "Treberhilfe-Affäre" Stellung genommen.

 

In diesen Vorlagen und Antworten werden als Konsequenzen aus der Affäre insbeson­dere

·        die vom Land Berlin am 2.7.2010 eingebrachte Bundesratsinitiative (s. BR Drs. 384/10) im entgeltfinanzierten Bereich zur Änderung des SGB XII mit dem Ziel einer Übertragung der wegweisenden Regelung zur Transparenz im Bereich der Vergü­tungsfindung § 85 Abs. 3 S. 2-5 SGB XI (auch als Folge der veränderten Recht­sprechung des Bundessozialgesetzes) sowie der Sanktionierungsregelung analog § 115 SGB XI in den § 75 Abs. 3 SGB XII und

·        der mit der LIGA der Wohlfahrtsverbände angestrebte und in den Berliner Rahmenver­trag Soziales (BRV) unter üblicher Beteiligung von bezirklichen Vertre­tern in der Kommission 75 anschließend zu übertragende Transparenz - bezie­hungsweise Verhaltenskodex für alle Träger gemeinnütziger Organisationen

ausführlich dargestellt.

 

Eine gesondert eingesetzte Arbeitsgruppe zum BRV aus Vertretern/innen der Wohl­fahrtsverbände und dem Land Berlin verständigte sich zudem über Sanktionen bei Qualitätsmängeln um analog § 115 SGB XI, um die Regelungen zur Qualitätsprüfung sowie Folgen aus Vertragsverletzungen im BRV zu erweitern. Das Verhandlungsergeb­nis wird der Kommission 75 in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Zum Beschluss der BVV selbst nehme ich darüber hinaus wie folgt Stellung:

 

Zu Abs. 1:

Für die Qualitätsprüfung der geleisteten Arbeit durch den Leistungserbringer im Zu­sammenhang mit entgeltfinanzierten Leistungen gemäß SGB XII sind die Bezirke im Rahmen der Überprüfung der erstellten individuellen Hilfepläne je Einzelfall verantwort­lich. Die bezirklichen Sozialämter sind gesetzlich verpflichtet, nach Antragstellung auf SGB XII-Leistungen die Hilfebedarfsfeststellung im Einzelfall durchzuführen, danach über eine Leistungsgewährung zu entscheiden und die entsprechende Leistungserbrin­gung sowie deren Wirkung zu überprüfen. Dieses Vorgehen ergibt sich aus der recht­lichen Verpflichtung, als Sozialleistungsträger im Einzelfall nur angemessener, bedarfs- oder zielorientierte Hilfen gemäß SGB XII zu bewilligen.

 

Bezogen auf die Treberhilfe Berlin gGmbH hat die Kommission 75 im April 2010 zudem eine anlassbezogene Qualitätsprüfung beschlossen, die aber noch nicht abgeschlossen ist.

 

Zu Abs. 2:

Die Projekte der Treberhilfe Berlin gGmbH im LIGA-Vertrag Soziales werden seit 1996 durch Zuwendungen der beliehenen Wohlfahrtsverbände (AWO und DPW) gefördert, die auch regelmäßig die Verwendungsnachweise (inklusive der Frage gegebenenfalls unverhältnismäßiger Ausgabepositionen) prüfen. Auch die inhaltliche Arbeit der Tre­berhilfe Berlin gGmbH wird seitdem durch LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohl­fahrtspflege fachlich begleitet.

Für das erste Halbjahr 2010 wurden von den Beliehenen als Konsequenz aus der o.a. Affäre in Absprache mit dem Vertragspartner Land Berlin Zuwendungsbescheide erlas­sen, in denen die Eigenmittel des Zuwendungsempfängers gegenüber den Vorjahren deutlich herauf gesetzt wurde. Über eine weitere Zuwendungsgewährung im zweiten Halbjahr wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

Für den Träger "Hatun und Can e.V." liegen mir keine Informationen vor, da er keine Förderung aus dem Berliner Landeshaushalt erhält."

 

Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hatte das Bezirksamt bereits berichtet, dass es keine trägerbezogenen Zuwendungen für die Treberhilfe und für „Hatun und Can“ gibt.

 

Für die einzelfallbezogene Hilfe hat das Bezirksamt weiterhin keine Anhaltspunkte für eine quantitativ oder qualitativ schlechte Wahrnehmung der Aufgaben durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Trägers Treberhilfe. Eingerichtete Maßnahmen werden des­halb weiter belegt. 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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