Drucksache - 1708/3
Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 Folgendes beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen,
dass einzelfallbezogene Hilfen zukünftig hinsichtlich der Art und Höhe der Mittelverwendung
durch das Land Berlin regelmäßig geprüft werden. Dabei
soll insbesondere auf unverhältnismäßige Ausgabenpositionen geachtet und die
vom Land Berlin finanzierten Träger (insbesondere Treberhilfe und Hatun und
Can) zu einem transparenten und bedarfsgerechten Ausgabenverhalten angehalten
werden. Das
Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
gewandt und sich für eine entsprechende Prüfung der Mittelverwendung durch das
Land Berlin eingesetzt. Die
Senatorin hat in ihrem Antwortschreiben wie folgt Stellung genommen: „Zu
der mit dem BVV-Beschluss angesprochenen Problematik wurde inzwischen in
mehreren Vorlagen meiner Senatsverwaltung an das Abgeordnetenhaus von Berlin
(siehe insbesondere die Rote Nummer 16/2010 ff) und die Antworten auf diverse
Kleine Anfragen von Abgeordneten (siehe insbesondere die Drs. 16/14521) zu den
Folgen der "Treberhilfe-Affäre" Stellung genommen. In
diesen Vorlagen und Antworten werden als Konsequenzen aus der Affäre insbesondere ·
die vom Land
Berlin am 2.7.2010 eingebrachte Bundesratsinitiative (s. BR Drs. 384/10) im
entgeltfinanzierten Bereich zur Änderung des SGB XII mit dem Ziel einer
Übertragung der wegweisenden Regelung zur Transparenz im Bereich der Vergütungsfindung
§ 85 Abs. 3 S. 2-5 SGB XI (auch als Folge der veränderten Rechtsprechung des
Bundessozialgesetzes) sowie der Sanktionierungsregelung analog § 115 SGB XI in
den § 75 Abs. 3 SGB XII und ·
der mit der LIGA
der Wohlfahrtsverbände angestrebte und in den Berliner Rahmenvertrag Soziales
(BRV) unter üblicher Beteiligung von bezirklichen Vertretern in der Kommission
75 anschließend zu übertragende Transparenz - beziehungsweise Verhaltenskodex
für alle Träger gemeinnütziger Organisationen ausführlich
dargestellt. Eine
gesondert eingesetzte Arbeitsgruppe zum BRV aus Vertretern/innen der Wohlfahrtsverbände
und dem Land Berlin verständigte sich zudem über Sanktionen bei Qualitätsmängeln
um analog § 115 SGB XI, um die Regelungen zur Qualitätsprüfung sowie Folgen aus
Vertragsverletzungen im BRV zu erweitern. Das Verhandlungsergebnis wird der
Kommission 75 in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Zum
Beschluss der BVV selbst nehme ich darüber hinaus wie folgt Stellung: Zu
Abs. 1: Für
die Qualitätsprüfung der geleisteten Arbeit durch den Leistungserbringer im Zusammenhang
mit entgeltfinanzierten Leistungen gemäß SGB XII sind die Bezirke im Rahmen der
Überprüfung der erstellten individuellen Hilfepläne je Einzelfall verantwortlich.
Die bezirklichen Sozialämter sind gesetzlich verpflichtet, nach Antragstellung
auf SGB XII-Leistungen die Hilfebedarfsfeststellung im Einzelfall durchzuführen,
danach über eine Leistungsgewährung zu entscheiden und die entsprechende
Leistungserbringung sowie deren Wirkung zu überprüfen. Dieses Vorgehen ergibt
sich aus der rechtlichen Verpflichtung, als Sozialleistungsträger im Einzelfall
nur angemessener, bedarfs- oder zielorientierte Hilfen gemäß SGB XII zu
bewilligen. Bezogen
auf die Treberhilfe Berlin gGmbH hat die Kommission 75 im April 2010 zudem eine
anlassbezogene Qualitätsprüfung beschlossen, die aber noch nicht abgeschlossen
ist. Zu
Abs. 2: Die
Projekte der Treberhilfe Berlin gGmbH im LIGA-Vertrag Soziales werden seit 1996
durch Zuwendungen der beliehenen Wohlfahrtsverbände (AWO und DPW) gefördert,
die auch regelmäßig die Verwendungsnachweise (inklusive der Frage
gegebenenfalls unverhältnismäßiger Ausgabepositionen) prüfen. Auch die
inhaltliche Arbeit der Treberhilfe Berlin gGmbH wird seitdem durch LIGA der
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege fachlich begleitet. Für
das erste Halbjahr 2010 wurden von den Beliehenen als Konsequenz aus der o.a.
Affäre in Absprache mit dem Vertragspartner Land Berlin Zuwendungsbescheide
erlassen, in denen die Eigenmittel des Zuwendungsempfängers gegenüber den
Vorjahren deutlich herauf gesetzt wurde. Über eine weitere Zuwendungsgewährung
im zweiten Halbjahr wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Für
den Träger "Hatun und Can e.V." liegen mir keine Informationen vor,
da er keine Förderung aus dem Berliner Landeshaushalt erhält." Für
den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hatte das Bezirksamt bereits berichtet,
dass es keine trägerbezogenen Zuwendungen für die Treberhilfe und für
„Hatun und Can“ gibt. Für
die einzelfallbezogene Hilfe hat das Bezirksamt weiterhin keine Anhaltspunkte
für eine quantitativ oder qualitativ schlechte Wahrnehmung der Aufgaben durch
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Trägers Treberhilfe. Eingerichtete
Maßnahmen werden deshalb weiter belegt.
Das
Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika
Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadträtin |
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