Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Bau,
Liegenschaften und Grünflächen (m), in den Jugendhilfeausschuss (m) sowie in
den Ausschuss für Schule (ffd
Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen (m), in den
Jugendhilfeausschuss (m) sowie in den Ausschuss für Schule (ffd.) einstimmig
zu. (Konsensliste)
06.01.2010 - Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
Ö 8 - vertagt
07.01.2010 - Jugendhilfeausschuss
Ö 7 - vertagt
20.01.2010 - Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grundstücke
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
empfiehlt dem Ausschuss für Schule,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, frühzeitig vor dem Auszug der Nelson-Mandela-Schule am Standort Kastanienallee ein integriertes Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Dabei ist neben der räumlichen Erweiterung für die Reinhold-Otto-Schule sicherzustellen, dass dringend benötigte Räumlichkeiten (Drs.327/3 und 462/3) für die Jugendfreizeitnutzung mit separaten Zugangsmöglichkeiten zur Vergabe an Jugendverbände u. ä. hergerichtet werden.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, frühzeitig vor dem Auszug
der Nelson-Mandela-Schule am Standort Kastanienallee ein integriertes
Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Dabei ist neben der räumlichen Erweiterung
für die Reinhold-Otto-Schule und die gymnasiale Oberstufe der
Gemeinschaftsschule sicherzustellen, dass dringend benötigte Räumlichkeiten
(Drs.327/3 und 462/3)für die
Jugendfreizeitnutzung mit separaten Zugangsmöglichkeiten zur Vergabe an
Jugendverbände u. ä. hergerichtet werden. Auch die Belange der Musikschule sind
zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, frühzeitig vor dem Auszug
der Nelson-Mandela-Schule am Standort Kastanienallee ein integriertes
Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Dabei ist neben der räumlichen Erweiterung
für die Reinhold-Otto-Schule sicherzustellen, dass dringend benötigte
Räumlichkeiten (Drs.327/3 und 462/3)für
die Jugendfreizeitnutzung mit separaten Zugangsmöglichkeiten zur Vergabe an
Jugendverbände u. ä. hergerichtet werden.