Erste Ergebnisse der Wärmeplanung (2024)

Berlin muss wie alle Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30.06.2026 einen Wärmeplan vorlegen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als planungsverantwortliche Stelle hat die Möglichkeit der „Eignungsprüfung und verkürzten Wärmeplanung“ nach §14 Wärmeplanungsgesetz genutzt, um bereits vor 2026 erste Ergebnisse der Wärmeplanung aufzuzeigen.

Was sagt die verkürzte Wärmeplanung aus?

Die verkürzte Wärmeplanung identifiziert Gebiete der dezentralen Versorgung: Hier ist ein Fernwärmenetz unwahrscheinlich, das heißt jedes Gebäude wird sich voraussichtlich auch zukünftig selbst mit Wärme versorgen.
Sie können anhand der interaktiven Karte mit Adresssuche herausfinden, ob ein Gebäude in einem Gebiet der dezentralen Versorgung nach verkürzter Wärmeplanung liegt. Dort erfahren Sie auch, ob die Nutzung von Geothermie, also Erdwärme, in dem jeweiligen Gebiet generell erlaubt ist oder nicht.

Wie sind die Ergebnisse entstanden?

Die verkürzte Wärmeplanung identifiziert nach Prüfung verschiedener relevanter Kriterien Gebiete, die sich nicht für eine Versorgung über ein Fernwärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Bei der Prüfung werden Merkmale wie zum Beispiel die Bebauungsdichte und die Wärmedichte auf Baublockebene berücksichtigt.

  • Karte: Erste Ergebnisse zur Wärmeplanung - dezentrale Gebiete

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  • Erste Ergebnisse der Berliner Wärmeplanung 2024

    Dokumentation der Vorgehensweise

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Gut zu wissen: Im Zuge der gesamtstädtischen Wärmeplanung, die wir bis Mitte 2026 erstellen werden, werden wahrscheinlich weitere Baublöcke als Gebiete der dezentralen Versorgung identifiziert. Das Verfahren der verkürzten Wärmeplanung ist eher konservativ, zeigt also nur Gebiete auf, für die die Aussage bereits zum jetzigen Zeitpunkt relativ sicher ist.

Was folgt aus der verkürzten Wärmeplanung?

Die verkürzte Wärmeplanung stellt Ihnen die Information bereit, ob sich ein Gebäude in einem Gebiet befindet, in dem mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit einem Anschluss an ein Fernwärmenetz zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass hier jedes Gebäude voraussichtlich auch zukünftig eine eigene Wärmeerzeugungsanlage benötigen wird, wobei die Möglichkeit der Versorgung mit Wasserstoff nicht in Betracht gezogen werden sollte.

Gut zu wissen: Aus der verkürzten Wärmeplanung ergeben sich keine konkreten Verpflichtungen für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Die technischen Rahmenbedingungen und zeitlichen Vorgaben für die (gegebenenfalls schrittweise) Umstellung der Beheizung auf erneuerbare Wärme sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert.
In den Gebieten der dezentralen Versorgung nach verkürzter Wärmeplanung gelten die gleichen im GEG festgelegten Fristen wie in allen anderen Gebieten.

Der Bund und das Land Berlin informieren zum Thema Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter folgenden Links:
  • Welche Optionen für die Wärmeversorgung gibt es in den Gebieten der dezentralen Versorgung?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Gebäude in einem Gebiet der dezentralen Wärmeversorgung zukunftsfähig zu beheizen und die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen. Die voraussichtlich wichtigste Technologie ist die Wärmepumpe. Hierbei gibt es jedoch relevante Unterschiede: Erd-Wärmepumpen, die oberflächennahe Geothermie als Wärmequelle nutzen, sind in der Regel effizienter als Luft-Wärmepumpen, die Umgebungsluft als Wärmequelle nutzen. Das heißt sie benötigen meist weniger Strom pro erzeugter Kilowattstunde Wärme und gehen damit insbesondere während der Heizperiode mit geringeren Energiekosten einher. Weitere Möglichkeiten zur Umstellung auf erneuerbare Wärme sind zum Beispiel Biomassekessel oder Hybridheizungen. Kalte Wärmenetze sind ebenfalls eine Möglichkeit für die Wärmeversorgung in Gebieten der dezentralen Versorgung.

    Gut zu wissen: Es ist nicht ausgeschlossen, dass in einem Gebiet der dezentralen Versorgung nach verkürzter Wärmeplanung ein Wärmenetz entsteht. Sie können über Initiativen mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn herausfinden, ob Interesse an einem Quartierswärmenetz bzw. Kalten Wärmenetz besteht, das gegebenenfalls auch gemeinschaftlich betriebenen werden kann.
    Ein Anschluss der betroffenen Gebäude an ein vorhandenes Fernwärmenetz ist jedoch aufgrund der Eigenschaften des Gebietes nach aktuellem Wissensstand sehr unwahrscheinlich.

  • Was sind Kalte Wärmenetze und ist dies eine Option für mein Gebäude?

    Eine Möglichkeit der Wärmeversorgung in Gebieten der dezentralen Versorgung sind Kalte Wärmenetze. In Kalten Wärmenetzen liegt die Betriebstemperatur typischerweise unter 25 °C. Wärmequellen, die in Kalte Wärmenetze einspeisen, können etwa oberflächennahe Geothermie, Abwasserwärme oder weitere Umwelt- und Abwärmequellen sein.

    Bei dem Konzept „Kaltes Wärmenetz“ ist jedes angebundene Gebäude mit einer Wärmepumpe versehen. Diese dezentralen Wärmepumpen nutzen das Kalte Wärmenetz als Wärmequelle und heben die Temperatur auf das für jedes einzelne Gebäude erforderliche Temperaturniveau an. Eine solche Wärmepumpe arbeitet in der Regel effizienter als eine dezentrale Luft-Wärmepumpe, die die Außenluft als Wärmequelle nutzt.

  • Wo kann ich mich zur dezentralen Wärmeversorgung beraten lassen?

    Wir empfehlen Ihnen, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um sich über die Möglichkeiten zum Heizungsaustausch, zur Heizungsoptimierung und zur energetischen Gebäudesanierung zu informieren.

    Darüber hinaus gibt es weitere Beratungsmöglichkeiten über unabhängige Energieberater. Zudem werden Energieberatungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert

  • Wann wird die Wärmeplanung für alle anderen Gebiete in Berlin vorliegen?

    Der gesamtstädtische Wärmeplan wird von der planungsverantwortlichen Stelle Anfang 2026 vorgelegt und soll vom Senat beschlossen werden. Der Wärmeplanung wird unverbindliche Empfehlungen enthalten, welche Wärmeversorgungsoptionen sich in welchen Stadtgebieten zukünftig eignen.