Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr deutlich zu senken. Durch Verkehrssicherheitsprogramme sollen die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer – unter anderem Kinder, Jugendliche, Fahranfänger und Senioren – über die Gefahren im Verkehr sensibilisiert und aufgeklärt werden. Der Senat übernimmt diese Aufgabe nicht selbst, sondern unterstützt freie Träger und Organisationen in ihrer Tätigkeit auf diesem Gebiet.
Die Abteilung V (Tiefbau) bietet Möglichkeiten der gezielten finanziellen Unterstützung (als Zuwendung und für Sachmittel) an, um insbesondere die von freien Trägern oder anderen Organisationen initiierten Verkehrssicherheitsmaßnahmen und entsprechende (ehrenamtliche) Aktivitäten gegebenenfalls auch finanziell abzusichern, wenn der Träger dazu finanziell nicht vollständig selbst in der Lage ist.
Diese “Basisaktivitäten” sollen sich prinzipiell mit ihren Angeboten daran orientieren, was sich aus den Analysen zum Verkehrsunfallgeschehen ergibt. Gerade die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer (Radfahrer und Fußgänger) stellen eine besonders gefährdete Personengruppe dar. Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene als Fahranfänger, aber auch zunehmend ältere Mitbürger sollen mit entsprechenden Programmen und Aktivitäten auf die Risiken bei ihrer Teilnahme am Verkehr aufmerksam gemacht und sensibilisiert werden.