Mobilitätsgesetz: Wirtschaftsverkehr

Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt neuen Abschnitt Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz

Der Wirtschaftsverkehr soll stadtverträglich organisiert werden und gleichzeitig die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Um die Verwirklichung beider Ziele auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat das Abgeordnetenhaus die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes beschlossen. Der neue Abschnitt ist am 14. Oktober 2023 in Kraft getreten.

  • Zweites Gesetz zu Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes

    Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 79. Jahrgang Nr. 28

    PDF-Dokument

Die wichtigsten Aspekte des neuen Abschnitts sind:

Wirtschaftsverkehr

Funktionsfähigkeit und Stadtverträglichkeit

Infrastrukturanlagen der Schienen- und Wasserstraßen sowie die öffentlichen Binnenhäfen werden erhalten oder bedarfsweise reaktiviert. Lokale Güterumschlagsplätze sind bei der Planung von neuen Quartieren einzuplanen. Ein Leitfaden zur Bedarfsermittlung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen mit Qualitäts- und Quantitätsvorgaben soll die Bezirke bei der Planung unterstützen. Die Errichtung von Liefer- und Ladezonen für Geschäfte und Betriebe soll Vorrang vor der Einrichtung sonstiger Parkplätze (mit Ausnahme von Parkplätzen für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen) erhalten.

Der Lieferverkehr soll so abgewickelt werden, dass Hauptverkehrszeiten möglichst gemieden und emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden.

Austauschplattform Wirtschaftsverkehr

Eine Plattform für den Wirtschaftsverkehr wird eingerichtet und dient dem Austausch zwischen Akteurinnen und Akteuren der Branche mit Politik und Verwaltung. Die Plattform unterstützt die Verkehrsverwaltung in der stadtverträglichen Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs.

Open Data für Innovationen

  • Verbesserte Verkehrssteuerung und Kontrolle:
    Mit einer öffentlichen Plattform für verkehrsrelevante Daten wird eine umfassende Datengrundlage geschaffen, die eine verbesserte Verkehrssteuerung und -beeinflussung sowie Planung und Kontrolle ermöglicht.
  • Entwicklung innovativer Mobilitäts- und Logistikangebote:
    Die bereitgestellten Daten unterstützen öffentliche und private Anbieter und Anbieterinnen bei der Entwicklung und dem Angebot von innovativen Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen.
  • Vertraulichkeit:
    Verkehrsrelevante Daten werden in der Regel öffentlich zur Verfügung gestellt. Ausgenommen sind vertrauliche Daten, die nur für die Verwaltung einsehbar sind. So ermöglicht die Plattform bspw. eine Auswertung der Stadtverträglichkeit bestimmter Angebote, ohne jedoch Geschäftsgeheimnisse oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Innovationsfördernde Rahmenbedingungen

  • Definition der Ziele:
    Um die positiven Effekte neuer Entwicklungen im Mobilitäts- und Logistikbereich bestmöglich für die Verkehrswende zu nutzen, definiert die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung gemeinsam mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung Ziele für Modellprojekte zu innovativen Mobilitäts- und Logistikangeboten.
  • Begleitung von Modellprojekten:
    Es wird eine zentrale Projektdatenbank eingerichtet und eine Ansprechperson für die Begleitung und Erprobung der Modellprojekte benannt.