Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) wurde am 02. März 2021 vom Senat verabschiedet. Mit dem Beschluss einhergehend, ist die Aktualisierung der Karten des Straßennetzes von Berlin (Bestand und Planung) verbunden.
Die Zuständigkeiten im Hinblick auf die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben im Straßennetz von Berlin sind im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (Teil Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln -, Anlage Zuständigkeitskatalog Ord. 4.1, Nr. 22 b Verkehr) geregelt.
Die Regelungen sind vielfältig ausgeprägt und richten sich u. a. nach der Klassifizierung des Berliner Straßennetzes auf der Basis des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP-Verkehr) und der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (RIN 2008). Mit der Veröffentlichung dieser Einstufungen des Straßennetzes soll ermöglicht werden, die zuständigen Ansprechpersonen in der Verwaltung für bestimmte Anliegen schnell zu finden.