Ab 1. November 2012 können Handwerker und bestimmte technische Dienstleister vereinfacht eine in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins geltende Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Handwerkerparkausweis wird je nach Antrag mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren ausgestellt. Ein Handwerkerparkausweis kann für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen ausgestellt werden, jedoch darf dann nur jeweils eines der genannten Fahrzeuge in den Parkraumbewirtschaftungszonen ohne Parkschein parken.
Der Handwerkerparkausweis kann in der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantragt werden.
Nähere Erläuterungen sind in der folgenden Datei enthalten: