Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis - Muster

Ab 1. November 2012 können Handwerker und bestimmte technische Dienstleister vereinfacht eine in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins geltende Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Handwerkerparkausweis wird je nach Antrag mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren ausgestellt. Ein Handwerkerparkausweis kann für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen ausgestellt werden, jedoch darf dann nur jeweils eines der genannten Fahrzeuge in den Parkraumbewirtschaftungszonen ohne Parkschein parken.

Der Handwerkerparkausweis kann in der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantragt werden.

Nähere Erläuterungen sind in der folgenden Datei enthalten:

  • Informationen zum Parkausweis für Handwerker

    PDF-Dokument (186.3 kB)

Handwerkerparkausweis

  • Geltungsdauer

    Gebühren

  • bis zu 6 Monate

    130,00 €

  • bis zu 12 Monate

    200,00 €

  • bis zu 24 Monate

    350,00 €

Jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3)

  • Geltungsdauer

    Gebühren

  • bis zu 6 Monate

    25,00 €

  • bis zu 12 Monate

    40,00 €

  • bis zu 24 Monate

    70,00 €

Formular Online

Formulare zum Ausdrucken

  • Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises

    PDF-Dokument (19.9 kB)

  • Folgeseite zum Antrag - Fortsetzung der Liste

    PDF-Dokument (29.7 kB)

  • Vordruck Arbeitsstättennachweis

    PDF-Dokument (76.1 kB)

Service-Portal des Landes Berlin

  • Bei technischen Fragen zum Formularservice wenden Sie sich bitte an:

    VISS-Geschäftsstelle
    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    E-Mail: viss-hilfe@senmvku.berlin.de
    Tel.: (030) 9025-1125

    Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Straßen- und Grünflächenamt des zuständigen Bezirksamtes.