Berlin ist schon heute eine Stadt, in der viele Menschen mit dem Fahrrad unterwegs sind. Aber noch längst sind nicht alle Potenziale dieses stadtverträglichen und klimafreundlichen Verkehrsmittels erschlossen. Der Radverkehrsplan beschreibt die notwendigen Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen für den Ausbau des Berliner Radverkehrs.
Bessere Infrastruktur
Im Mittelpunkt des Radverkehrsplans steht der Ausbau und die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Unter anderem definiert der Plan ein engmaschiges Radverkehrsnetz mit einer Länge von insgesamt 2.371 Kilometern, davon 865 Kilometern Vorrangnetz, mit entsprechenden Qualitätsstandards. Attraktive Standards zur Führung des Radverkehrs, etwa Breite und Gestaltung der Radverkehrsanlagen, sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Radfahrende sicher bewegen können und sich im Straßenverkehr wohlfühlen.
Mehr Komfort und Service
Neben Maßnahmen zum Ausbau des Radverkehrsnetzes definiert der Radverkehrsplan Ansätze und Maßnahmen zur Erweiterung des Angebots an Fahrradabstellanlagen, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Evaluation von Zielen und Maßnahmen. Beispielsweise soll an wichtigen Stationen des ÖPNV ein Netzwerk gesicherter Fahrradabstellanlagen geschaffen und mit einem stadtweiten Buchungs-, Zutritts- und Abrechnungssystem ausgestattet werden. Um zu überprüfen, ob die Ziele des Radverkehrsplans erreicht werden und um die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu bewerten, wird die Umsetzung des Plans durch ein Monitoring mit entsprechenden Evaluationen begleitet.
Förderung des Radverkehrs
Es sollen noch mehr Menschen mit dem Fahrrad fahren; dabei sollen sie sicherer unterwegs sein und sich sicherer fühlen. Der Radverkehrsanteil soll bis 2030 von 18 Prozent im Jahr 2018 auf mindestens 23 Prozent steigen. Der angestrebte Zuwachs der Radverkehrsnachfrage soll nicht zulasten des übrigen Umweltverbundes (ÖPNV, Fußverkehr) erfolgen. Vielmehr sollen Wege, die derzeit mit dem Auto zurückgelegt werden, verlagert und die kombinierte Nutzung von Fahrrad und ÖPNV gefördert werden.
Eine gute Basis
Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) bildet den rechtlichen Rahmen der Mobilitätswende. Die im Gesetz formulierten Vorgaben zur Förderung des Radverkehrs stellen die Grundlage laufender Planungen und Projekte der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz dar. Der in § 40 MobG BE beschriebene Radverkehrsplan definiert konkrete Ziele, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen, um einen attraktiven, leistungsfähigen und sicheren Radverkehr zu gewährleisten und den Anteil des klimafreundlichen und stadtverträglichen Fahrradverkehrs am gesamten Verkehr zu steigern.
Die Inhalte des Radverkehrsplans wurden unter Einbindung vieler verschiedener Akteure, etwa dem Gremium FahrRat, im Rahmen thematischer Workshops und Arbeitsgruppentreffen erarbeitet.