Wer weite Strecken mit dem Fahrrad zurücklegen will, wünscht sich vor allem eins: Komfort. Man will sicher, vom Kfz- und Fußverkehr möglichst unbehelligt, auf beleuchteten, breiten und gut asphaltierten Wegen mit wenigen Kreuzungen vorankommen. Radschnellverbindungen bündeln diese Eigenschaften und ermöglichen eine neue Form der Fahrrad-Mobilität. Der Bau von mindestens 100 Kilometern Radschnellverbindungen sind im Mobilitätsgesetz § 45 vorgesehen.
Radschnellverbindungen: Komfortabel durch die Stadt
Bild: Design-Gruppe/scusi, senoldo, natalie, alena che – stock.adobe.com
-
Potentialanalyse Radschnellverbindungen (RSV)
-
Anhang RSV Potentialanalyse
Kontakt
Rückfragen richten Sie bitte an:
GB infraVelo GmbH