Fragen und Antworten zum Radverkehr

Radverkehr in der Stromstraße
  • Wofür ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Radverkehrsbereich zuständig?

    Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) ist dafür verantwortlich, übergeordnete Radverkehrsanlagen wie zum Beispiel Radschnellverbindungen und Radfernwege zu planen und zu bauen. Zudem erarbeiten wir alle bezirksübergreifenden Planungsgrundlagen (wie z.B. den Radverkehrsplan, den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr, Regelpläne zur temporären Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen oder den Leitfaden zu Fahrradstraßen) sowie Ausführungsvorschriften (wie die Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege).

    Für die Planung, die konkrete bauliche Umsetzung und auch für die Unterhaltung von Radwegen und Fahrradabstellanlagen sind hingegen die Bezirke verantwortlich. Damit die Bezirke die dafür notwendigen finanziellen und personellen Kapazitäten zur Verfügung haben, werden sie durch das Land Berlin (insb. SenMVKU) für diese und andere Aufgaben unterstützt.

  • Ein Radweg weist bauliche Schäden auf. Wo kann ich diese melden?
    Für die Unterhaltung der Radwege sind in Berlin die einzelnen Bezirke zuständig. Wenden Sie sich direkt an das Straßen- und Grünflächenamt des jeweiligen Bezirks, um Schäden oder andere Einschränkungen von Radwegen zu melden. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt selbst kann keine Reparaturen veranlassen.
  • Wo kann ich mich über aktuelle Radinfrastruktur-Projekte informieren?
    Auf der interaktiven Karte der infraVelo finden Sie einen Überblick aller geplanten, sich im Bau befindlichen und abgeschlossenen Radprojekte in Berlin. Falls Sie Fragen zu einzelnen Projekten haben, finden Sie dort auch die jeweiligen Ansprechpartner.

    Für Radschnellverbindungen ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt verantwortlich, die dafür notwendigen Untersuchungen und Planungen führt infraVelo durch, eine Tochterfirma der berlineigenen Grün Berlin GmbH. Daher können Sie sich für Informationen zu Radschnellverbindungen an uns beziehungsweise das Team der infraVelo unter radschnellverbindung@infravelo.de wenden.

    Für alle weiteren Radwege sind die einzelnen Berliner Bezirke verantwortlich. Wenn Sie beispielsweise wissen wollen, ob ein bestimmter Radweg bald erneuert wird, ist das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt der richtige Ansprechpartner.

  • Wer ist für die Räumung der Berliner Radwege verantwortlich?
    Für das Freihalten der Radwege von Laub, Schnee, Müll und anderem ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) zuständig. Hinweise sollten bestenfalls dorthin adressiert werden, damit die Meldung zeitnah verfolgt werden kann. Hier finden Sie das entsprechende Kontaktformular:
  • Wer kümmert sich um augenscheinlich ungenutzte Fahrräder – sogenannte Schrottfahrräder?
    Die Entsorgung von besitzerlosen Fahrrädern erfolgt auf öffentlichem Straßenland durch die BSR bzw. einem anderen Beauftragten, bei Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter zuständig, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen Hinweise zu verwaisten Fahrrädern ressortübergreifend entgegen. Hier finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten:
  • Wird es dieses Jahr wieder eine Lastenradförderung geben?

    Das Lastenradförderprogramm richtete sich 2021 an Berliner Unternehmen, an selbstständige Tätige und an Vereine, die mindestens ein Lastenrad, E-Lastenrad oder einen Transportanhänger anschaffen wollten. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt will die Förderung von Lastenrädern verstetigen.

    Auf Bundesebene läuft aktuell ein Förderprogramm für E-Lastenfahrräder. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung und richtet sich an private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände.

    Sobald es Neuigkeiten zum Förderprogramm auf Landesebene gibt, werden wir diese hier auf unserer Website bekannt geben.

  • Ich habe konkrete Vorschläge, wo Fahrradparkplätze geschaffen werden sollten. An wen kann ich mich wenden?
    Für Fahrradparklätzen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind die jeweiligen Bezirke zuständig. Wenden Sie sich bitte an die jeweilige Straßenverkehrsbehörde des Bezirks. Hier finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten: