Zuständig für den gesamten ruhenden Verkehr (also auch für das Fahrrad-Parken) und für den fließenden Verkehr auf Nebenstraßen sind die
Straßenverkehrsbehörden der Bezirke. Falls nötig, leiten die Bezirke Ihr Anliegen an die Abteilung Verkehrsmanagement weiter, die den fließenden Verkehr auf dem Berliner Hauptstraßennetz regelt.
Für die konkrete Planung und bauliche Umsetzung sowie für die Unterhaltung von Radverkehrsanlagen in Berlin sind die Berliner Bezirke als verantwortliche Baulastträger zuständig. Daher wenden Sie sich bei Fragen oder Anregungen zu konkreten Maßnahmen bitte an die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke.