Ab Mitte Dezember 2017 wurde der S-Bahn-Betrieb auf dem Teilnetz Ring mittels ertüchtigter Altfahrzeuge der BR (Baureihe) 480/485 durch den sogenannten Interimsvertrages I sichergestellt.
Der Interimsvertrag I war – wie alle künftigen S-Bahn-Verträge – ein Bruttovertrag, d. h. die Einnahmen stehen den Ländern zu, sie profitieren von ggf. steigenden Einnahmen, stehen aber auch im Risiko, wenn diese sinken.
Mit dem Interimsvertrag I bestellen die Länder den S-Bahn-Verkehr auf dem Teilnetz Ring bei der S-Bahn Berlin GmbH. Zum Einsatz kamen knapp 150 ertüchtigte Fahrzeuge (Viertelzüge) der BR 480 und 485 sowie Fahrzeuge der BR 481 in dem für das Verkehrsangebot erforderlichen Umfang. Der Vertrag regelt daher auch den Umfang, das Nachweisverfahren und die Kostenerstattung für die erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen.
Die Leistungen (Fahrplan, Kapazität) entsprachen dem Niveau des S-Bahn-Altvertrages.
Der Betrieb auf Basis des Interimsvertrages I auf dem Ring trat am 15.12.2017 in Kraft und lief gestaffelt aus. Die Stufen des Auslaufens orientierten sich dabei an den Zeitpunkten, zu denen auf Basis des unter Ziffer 2 genannten Vertrages vereinbart worden ist, dass entsprechend der Auslieferungstranchen der Neufahrzeuge die sukzessive Betriebsaufnahme erfolgt. Mit dem Erreichen des Vollbetriebes im Ring-Vertrag mit Neufahrzeugen (siehe weiter oben unter 2.) endete der Interimsvertrag I am 12.10.2023.
Die Fahrzeugflotte der Berliner S-Bahn bestand im S-Bahn-Altvertrag aus 650 Viertelzügen, die sich aus 500 Viertelzügen der BR 481/482, 80 Viertelzügen der Altbaureihe 485 sowie 70 Viertelzügen der Altbaureihe 480 zusammensetzen. Die Fahrzeuge der BR 481 (Durchschnittsalter derzeit 15 Jahre) werden derzeit weiterhin im S-Bahn-Netz (Teilnetze Stadtbahn und Nord/Süd – Interimsvertrag II, s.u. Ziffer 4) eingesetzt. Die 130 Fahrzeuge der Altbaureihen 480 und 485 waren Gegenstand des hier erläuterten Interimsvertrages I und wurden ab 2021 im Rahmen des neuen Verkehrsvertrages für das Teilnetz Ring durch 191 Neufahrzeuge ersetzt. Nach erfolgter Ertüchtigung werden die Fahrzeuge der BR 480 und 485 derzeit im Interimsvertrag II für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd eingesetzt (siehe nachfolgend unter 4). Mit Einsatz aller Neufahrzeuge ist die Fahrzeugflotte somit auf 756 Viertelzüge angewachsen.
Bei dem Interimsvertrag I handelte es sich um einen Bruttoanreizvertrag, der wirksame Sanktionsmechanismen, z. B. für die Kriterien Fahrzeugverfügbarkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlusssicherung und Sauberkeit, enthielt.
Die Nichteinhaltung von Vertragspflichten wurde mit wirksamen finanziellen Abzügen sanktioniert. Nicht durchgeführte Fahrten wurden grundsätzlich nicht vergütet. Fahrten, die verfrüht bzw. ganz oder teilweise über ein definiertes Maß hinaus verspätet sind, wurden ebenfalls als Ausfall gewertet und nicht vergütet.