Der Gleiskörper einer Straßenbahn nimmt eine ca. 6 bis 7 m breite Fläche in Anspruch. Wo dieser exakt liegen soll, ist noch nicht klar. Dazu bedarf es noch detaillierterer Untersuchungen. Die in Abbildung 2 eingezeichnete Strecke stellt somit nur eine grobe, beispielhafte Streckenführung dar. Im Bereich des Wohnungsbaustandortes (vgl. gelbe Fläche in Abbildung 2) besteht noch eine Variabilität von ca. 200 m Breite nach Nordosten bzw. Südwesten. Im Bereich der Erholungsanlage Blankenburg besteht nach derzeitigem Planungsstand noch ein Spielraum von ca. 50 m bei der exakten Lage der Trasse. Die endgültige Trassenführung ist abhängig vom städtebaulichen Konzept des Wohnungsbaustandortes und der Lage der Trasse darin. Eine Bündelung der Straßenbahnstrecke mit der zukünftigen, in Planung befindlichen “Verkehrserschließung Blankenburg” könnte in weiteren Planungsschritten der Projekte geprüft werden.
Aussagen dazu, welche Grundstücke in der Erholungsanlage Blankenburg von der Straßenbahnplanung betroffen wären, wenn das neue Stadtquartier und somit auch die neue Straßenbahnstrecke entstehen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Dazu sind die weiteren Planungsschritte notwendig, in denen die Planungen detaillierter ausgearbeitet werden. Diese Planungsschritte beginnen in Kürze, wenn das Ergebnis der städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung vorliegt.