Im Süden Berlins befinden sich vor allem im Ortsteil Gropiusstadt (Bezirk Neukölln) bestehende Großraumsiedlungen, aber auch Einfamilienhaussiedlungen im Ortsteil Rudow (Blumenviertel). Neben dem Wohnen ist im Bereich Rudow ebenfalls Gewerbe angesiedelt. Wegen dieser hohen Dichte an Wohnsiedlungen sowie Gewerbe- und Einzelhandelsgebieten spielen die öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Johannisthal und Gropiusstadt eine wichtige Rolle. Im Berliner Nahverkehrsplan (NVP Berlin 2019-2023) wird der Ausbau der Straßenbahn auf die Erfordernisse der wachsenden Stadt ausgerichtet. Dazu zählt neben der Erschließung von Wohnungsbaustandorten ebenfalls die Verbesserung des Angebots bestehender Wohngebiete. Es wird angestrebt hochbelastete Buslinien durch andere Verkehrsmittel zu ersetzen.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) plant den Neubau einer Straßenbahn zwischen der heutigen Endstelle in Johannisthal und dem U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee. Die Straßenbahn soll die Ortsteile Gropiusstadt, Rudow und Johannisthal entsprechend der zu erwartenden Fahrgastzahlen erschließen. Zugleich wird auch eine attraktive Direktverbindung zwischen den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick und Lichtenberg geschaffen. Mit der Entstehung der Neubaustrecke würde die stark belastete Buslinie M11 im ersten Schritt auf dem Abschnitt zwischen Regional- und S-Bahnhof (R- und S-Bahnhof) Schöneweide und dem Ziel der Neubaustrecke ersetzt werden.
Mit dem Bau der Straßenbahn wird die Möglichkeit geschaffen, bisher nicht an das Straßenbahnnetz angebundene Ortsteile an die östlichen Bezirke Berlins anzuschließen. Außerdem wird eine Verbindung zwischen dem S- und R-Bahnhof Schöneweide und der U-Bahnlinie 7 mit der Straßenbahn hergestellt.
Im Rahmen einer Grundlagenermittlung wurde eine planerisch zu bevorzugende Trassenvariante identifiziert und die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Am 07. November 2023 hat der Senat die Fortführung der Planungen beschlossen.
Damit können nun die weiteren Planungsphasen – Vorplanung und Entwurfsplanung – eingeleitet werden. Anschließend folgt das Planfeststellungsverfahren, in dem alle Betroffenheiten und Eingriffe verbindlich geklärt werden. Bei reibungslosem Verlauf könnten 2031 planmäßig die Bahnen verkehren.