Die Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde des Landes Berlin ist ein Fachbereich der Mobilitätsabteilung in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Die Expertinnen und Experten kümmern sich um alle ministeriellen Luftverkehrsangelegenheiten, also unter anderem um Grundsatz- und Rechtsfragen, um die Bund-Länder-Koordination sowie um internationale und EU-Angelegenheiten. Wie im Luftfahrtstaatsvertrag aus dem Jahr 2006 geregelt, pflegen die beiden Obersten Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg eine enge Zusammenarbeit und stimmen sich in wichtigen Fragen ab. Dazu gehören die Koordination sämtlicher luftfahrtspezifischer Themen in der Region sowie fachliche Themen, die den gemeinsamen Flughafen BER der Metropolregion Berlin-Brandenburg betreffen.
Die Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde des Landes Berlin übt außerdem die Fachaufsicht über die ihr nachgeordnete Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg aus, soweit das Land Berlin betroffen ist. Bei der LuBB sind die nicht-ministeriellen Luftfahrtbelange angesiedelt.
Auch nach der Schließung des Flughafens Berlin-Tegel setzt sich die Oberste Berliner Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde kompetent und bürgernah für die Sicherheit, die infrastrukturelle Versorgung, und die Reduzierung von Umweltbelastungen im Luftverkehr, im Sinne von ca. 3,7 Millionen Berlinerinnen und Berlinern, ihren Gästen und Kunden ein.