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Bau von Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fußgänger
Fußgängerinnen und Fußgänger sind auf Querungshilfen angewiesen, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. In der Regel liegt die Errichtung in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Zur Beschleunigung der Umsetzung offener Maßnahmen unterstützt die Senatsverwaltung die Bezirksämter bei der Baudurchführung. Weitere Informationen