Zur Deckung des zukünftig steigenden Ladebedarfs ist es notwendig und von Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) angestrebt, dass sich dritte Betreiber weiterhin am Ladeinfrastrukturausbau im öffentlichen Straßenland beteiligen.
Dafür müssen interessierte Unternehmen einen Betreibervertrag mit dem Land Berlin unterzeichnen, der sie dazu berechtigt, nach Vorprüfung durch die SenMVKU, Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis und straßenverkehrsrechtlichen Anordnung bei den zuständigen Bezirksämtern einzureichen.
In den Verträgen wird u.a. auch geregelt, an welche Vorgaben die interessierten Betreiber sich bezüglich der Standortsuche sowie des Antrags- und Genehmigungsverfahrens halten müssen.
Wie im Abschnitt „Perspektivische Planung und Weiterentwicklung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Berlin“ dargestellt, ordnet sich der mögliche Errichtungsbeitrag dritter Betreiber am Ladeinfrastrukturaufbau in ein Gesamterrichtungskonzept für den öffentlichen Raum Berlins ein, welches auf die Herbeiführung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Grundversorgung mit Ladeinfrastruktur abzielt. Das bedeutet, dass der Aufbau gesamtstädtisch, auch über die Bezirke hinweg, koordiniert werden muss.
Auf Basis der zukünftigen Bedarfe und der Ziele des Landes Berlin, im Zusammenhang mit der angestrebten Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, wurden bezirkliche Kontingente für die Errichtung von Ladepunkten durch dritte Betreiber ermittelt. Die noch freien Kontingente werden an den Errichtungsfortschritt angepasst. Die Übersicht befindet sich im Abschnitt „Verfahren der Beantragung der Errichtung von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum“ weiter unten.