Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stellt zusammen mit der Berliner Energieagentur auf der Webseite des Berliner Energieatlas eine Online-Karte zur Verfügung, auf der die gesamten öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen verzeichnet sind und deren Daten stets aktuell gehalten werden. Weiterhin bieten die verschiedenen Betreiber und Mobilitätsdienstleister auf ihren Webseiten ebenfalls Online-Karten an, auf denen öffentlich zugängliche Ladesäulen angezeigt werden. Diese Informationen werden häufig auch in gängige Routing-Apps eingebunden.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt arbeitet hier an einer Verbesserung der Datenbereitstellung.
Fragen und Antworten zur Ladeinfrastruktur
Bild: masterart / depositphotos.com
Häufige Fragen von E-Fahrzeug-Nutzenden
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Wie finde ich die nächste Ladesäule in meiner Umgebung?
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Welche Vorkehrungen muss ich treffen, um Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum nutzen zu können?
Personen, die bereits im Besitz eines E-Fahrzeugs sind bzw. eine Anschaffung planen, können sich über zwei Wege an der Ladesäule authentifizieren und für den Ladevorgang bezahlen.
- Beim vertragsbasierten Laden erfolgt die Authentifizierung über den Mobilitätsdienstleister. Dabei schließen die E-Fahrzeug-Nutzenden einen Vertrag mit einem Mobilitätsdienstleister (Abkürzung: MSP oder EMSP) ab. Die MSPs schließen wiederum mit Ladeinfrastrukturbetreibern Verträge ab, damit ihre Kund*innen Zugang zu deren Ladeeinrichtungen erhalten.
MSPs bieten in der Regel eigene Smartphone-Apps an, durch die E-Fahrzeug-Nutzende sich den Weg zu den nächsten Ladepunkten im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum anzeigen lassen können.
Weitere Informationen zum Abschluss eines Vertrages mit einem MSP und zu den von den MSPs für Ladevorgänge erhobenen Preisen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Unternehmens.
- E-Fahrzeug-Nutzende können auch ohne eine vertragliche Bindung mit einem MSP spontan laden. Dies wird als Ad-hoc-Laden bzw. punktuelles Laden bezeichnet. Die Nutzenden scannen beim Ad-hoc-Laden in der Regel an der Ladestation einen QR-Code ein und können den Ladevorgang über eine Web-Anwendung starten und bezahlen. Eine weitere Variante des Ad-hoc-Ladens ist das Bezahlen per Kredit- oder Debitkarte. Durch die von der Bundesregierung novellierte und im November 2021 in Kraft getretene Ladesäulenverordnung (LSV) werden Betreiber dazu verpflichtet, ab dem 1. Juli 2023 an ihren öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen das kontaktlose Bezahlen mindestens mittels eines gängigen Kredit- und Debitkartensystems anzubieten. Dabei sollen die Nutzenden den Zahlungsvorgang durch das Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation durchführen können.
- Beim vertragsbasierten Laden erfolgt die Authentifizierung über den Mobilitätsdienstleister. Dabei schließen die E-Fahrzeug-Nutzenden einen Vertrag mit einem Mobilitätsdienstleister (Abkürzung: MSP oder EMSP) ab. Die MSPs schließen wiederum mit Ladeinfrastrukturbetreibern Verträge ab, damit ihre Kund*innen Zugang zu deren Ladeeinrichtungen erhalten.
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Was mache ich, wenn die Ladesäule durch einen Verbrenner blockiert wird?
Sie können sich an das Ordnungsamt des jeweiligen Bezirkes oder die für den Standort zuständige Dienststelle der Berliner Polizei wenden. Dann kann der Vorfall von den dort zuständigen Ansprechpersonen aufgenommen werden. Die Ordnungswidrigkeit wird im Normalfall mit einem Bußgeld geahndet, dessen Höhe dem jeweils aktuell gültigen Bußgeldkatalog entspricht. Die zuständigen Beamt*innen der Berliner Polizei können veranlassen, dass ein falsch parkendes Fahrzeug abgeschleppt wird.
Auf dieser Webseite finden Sie eine Übersicht zu den Ordnungsämtern des jeweiligen Bezirke:Dort findet sich auch die Telefonnummer des bezirklichen Ordnungsamtes.
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Wie nutze ich die Ladesäule bzw. starte ich den Ladevorgang?
An allen öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum Berlins ist eine allgemeinverständliche graphische Darstellung angebracht, welche den Gebrauch der Ladeeinrichtung erläutert. Bitte beachten Sie stets die Hinweise an der Ladeeinrichtung. Allgemein gilt:
Ladevorgang an einer Wechselstrom-/AC-Ladesäule
- Zur Anmeldung
- halten Sie die RFID-Karte Ihres MSPs vor das RFID-Symbol an der Ladestation,
oder - nutzen Sie die Funktion „Direkt/Jetzt Laden“ in der App Ihres MSPs (Mobility Service Provider),
oder - scannen Sie den Code am Ladepunkt per NFC, QR-Code oder EVSE-ID und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm (und geben bei Adhoc-Laden noch Ihre Zahlungsdaten ein).
- halten Sie die RFID-Karte Ihres MSPs vor das RFID-Symbol an der Ladestation,
- Nach erfolgreicher Autorisierung ist die Ladesäule ladebereit und die Steckdosen werden freigeben.
- Schließen Sie zunächst das Ladekabel an der Ladesäule an und verbinden Sie es dann mit Ihrem Elektrofahrzeug.
- Sobald die Verbindung zwischen Fahrzeug und Ladesäule hergestellt ist, wird das Ladekabel verriegelt und der Ladevorgang gestartet.
- Beenden Sie den Ladevorgang, indem Sie
- Ihre RFID-Karte wieder vor das RFID-Symbol halten
oder - Drücken Sie „Ladevorgang beenden“ in der App Ihres MSPs
oder - scannen Sie den Code am Ladepunkt per NFC, QR-Code oder EVSE-ID und folgen Sie den Anweisungen auf Ihrem Smartphone.
- Ihre RFID-Karte wieder vor das RFID-Symbol halten
- Der Stecker wird daraufhin entriegelt und kann nun gezogen werden.
- Ziehen Sie den Stecker aus der Ladestation. Gute Fahrt!
Ladevorgang an einer Gleichstrom-/DC-Ladesäule
- Zur Anmeldung
- halten Sie die RFID-Karte vor das RFID-Symbol an der Ladestation
oder - nutzen Sie die Funktion „Direkt/Jetzt Laden“ in der App Ihres MSPs,
oder - scannen Sie den Code am Ladepunkt per NFC, QR-Code oder EVSE-ID und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm (und geben bei Adhoc-Laden noch Ihre Zahlungsdaten ein).
- halten Sie die RFID-Karte vor das RFID-Symbol an der Ladestation
- Nach erfolgreicher Anmeldung, durch Drücken des jeweiligen Drucktasters neben dem Display den für den Fahrzeugtyp passenden Steckertypen auswählen und den Hinweisen auf dem Display folgen.
- Den für den Fahrzeugtyp passenden Stecker an das Fahrzeug anschließen. Der Ladevorgang startet.
- Ist die Fahrzeugbatterie vollständig geladen oder soll der Ladevorgang abgebrochen werden, beenden Sie den Ladevorgang, indem Sie
- Ihre RFID-Karte wieder vor das RFID-Symbol halten
oder - Drücken Sie „Ladevorgang beenden“ in der App Ihres MSPs
oder - scannen Sie den Code am Ladepunkt per NFC, QR-Code oder EVSE-ID und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
- Ihre RFID-Karte wieder vor das RFID-Symbol halten
- Folgen Sie den Hinweisen auf dem Display oder verwenden Sie Ihr Smartphone, um den Ladevorgang abzuschließen.
- Stecker abziehen und zurück in die Haltevorrichtung hängen.
- Die Ladesäule sperrt sich nach wenigen Sekunden von selbst. Gute Fahrt!
- Zur Anmeldung
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Was mache ich, wenn eine Ladesäule defekt ist?
An den Ladesäulen im öffentlichen Raum und auf der Webseite des Betreibers der defekten Ladesäule finden Sie Informationen zu Telefon-Hotlines und ggf. Kontaktdaten zu den für die Reparatur zuständigen Mitarbeiter*innen, an die sich betroffene Kund*innen zur Meldung eines Defektes wenden können.
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Mit welchen Stecker-Typen kann geladen werden?
Für das Laden mit Wechselstrom wird der Typ-2-Stecker unterstützt. Die Ladeleistung beträgt 3,7 bis 11 kW bzw. 43 kW bis 50 kW an den Schnellladern.
An Gleichstrom-Schnellladepunkten kann zusätzlich mit dem als Mindeststandard verbreiteten „Combo 2”-Stecker geladen werden, der auch als CCS (Combined Charging System)-Stecker bezeichnet wird. Zudem kann an den Schnellladepunkten auch mit dem ChaDeMo-Stecker geladen werden.
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Was bedeutet die Beschilderung an Standorten der Ladeinfrastruktur?
Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach Maßgabe der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1g durch die Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet.
Die Stellflächen an Ladestationsstandorten sind nach wie vor ausschließlich Fahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten. Jedoch gibt es keine zeitliche Beschränkung der Ladezeit. Allerdings müssen E-Pkw-Nutzende ihr E-Auto nach dem Abschluss des Ladevorganges wieder vom Ladestellplatz entfernen.
Befindet sich der Ladestationsstandort in einer Parkraumbewirtschaftungszone, so entwickelt die Beschilderung am Ladestationsstandort eine Hauptregel und gilt anstelle der Zonenregelung. Unter Beachtung des vorstehenden Grundsatzes sind für die der Ladeinfrastruktur vorbehaltenen Parkstände keine Parkgebühren fällig.
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Was kostet ein Ladevorgang und gibt es unterschiedliche Ladetarife?
Ja, es sind verschiedene Ladetarife vorhanden. Die Ladeinfrastrukturbetreiber legen lediglich die Zugangsentgelte für die Mobility Service Provider (MSP) fest. Die Endkundenpreise erfragen Sie bitte bei Ihrem MSP. Die MSPs können die Nutzungsgebühr für die Ladeinfrastruktur gegenüber ihren Kund*innen frei gestalten.
Das für einen Ad-hoc-Ladevorgang zu zahlende Entgelt kann von den Preisen der MSPs abweichen. Die aktuellen Ad-hoc-Ladepreise sind über den an der Ladeeinrichtung angebrachten QR-Code (Verlinkung zur Webseite des jeweiligen Betreibers) einsehbar.
Zusätzlich zum Kilowattstundenpreis können Betreiber auch zeitabhängige Tarifkomponenten erheben. So erhebt auch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH neben dem Kilowattstundenpreis eine Blockiergebühr von 2 Cent pro Minute ab der 240. Minute. Die Blockiergebühr ist ein wichtiges Instrument, um Fehlbelegungen der Ladestellflächen zu vermeiden und damit eine effiziente Nutzung der öffentlichen Ladepunkte sicherzustellen. Das Ladeverhalten wird laufend ausgewertet und Tarifanpassungen, wie zum Beispiel ein nächtliches Aussetzen der Blockiergebühr, im Sinne höheren Nutzer:innenfreundlichkeit geprüft.
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Wie viel Ladesäulen werden in Zukunft auf öffentlichem Straßenland errichtet?
Die Informationen über den Planungsansatz für die weitere Entwicklung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum können unter Grundlagen des Ladeinfrastrukturaufbaus in Berlin hinterlegen] im Abschnitt „Perspektivische Planung und Weiterentwickluner öffentlichen Ladeinfrastruktur in Berlin“ nachgelesen werden. Derzeit arbeitet der Senat gemäß der Richtlinien der Regierungspolitik 2021 – 2026 an einem Gesamtkonzept, welches neben dem öffentlichen Straßenland auch den privaten Raum adressiert.
Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Senatsverwaltung die Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“ erstellt, die u.a. für das Berliner Stadtgebiet erarbeiten soll, wie sich die Elektromobilität in unterschiedlichen Teilräumen der Stadt entwickeln wird, welche Ladebedarfe sich daraus ergeben und, wie diese befriedigt werden können.
Hierbei ist insbesondere interessant zu erfahren, auf welche Flächenanteile welcher Beitrag zur Versorgung mit Ladeinfrastruktur entfallen könnte. -
Gibt es die Möglichkeit, weitere Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur für die nächste Aufbauphase vorzuschlagen? Wo finde ich die Unterlagen zur Antragsstellung für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum?
Bei der städtischen Ladeinfrastruktur handelt es sich um eine geteilte Infrastruktur. D.h., die Aktivitäten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH zielen auf eine flächendeckende bedarfsgerechte Versorgung ab. Daraus folgt, dass in jedem der 448 LOR-Planungsräume ein Errichtungsbedarf besteht, der mit dem weiteren Ausbau befriedigt werden soll. Somit soll in jedem Planungsraum errichtet werden. Jedoch ist die genaue Standortwahl im Planungsraum von circa einem Dutzend Kriterien abhängig (z.B. Radverkehrsplanungen, Vorhandensein des Netzanschlusses, Baumbestand, zukünftige Straßenumbaumaßnahmen, Mindestabstand zu Kreuzungen und weiteren Installationen bzw. weiteren Ladeeinrichtungen). Daher wäre eine umfassendes Vorschlagsverfahren für die Standortfindung nicht zielführend. Zudem würde es keine vertiefenden Erkenntnisse generieren.
Da einige dritte Betreiber von Ladeinfrastruktur jedoch Verfahren entwickelt haben, gemeldete Einzelbedarfe in einem gewissen Radius zu erfassen, lohnt sich bei diesen Unternehmen eine Kontaktaufnahme. Informationen hierzu kann das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung herausgeben.
Auf der Seite Informationen zum Ladeinfrastrukturausbau durch dritte Betreiber stehen die Namen der dritten Betreiber, die einen Vertrag mit dem Land abgeschlossen haben.
Abschließend bleibt zu bemerken, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lediglich die Aktivitäten zur Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum koordiniert.
Häufige Fragen von Unternehmen
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Unterstützt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mein Vorhaben zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für meinen E-Fuhrpark oder für die E-Dienstfahrzeuge der Mitarbeiter*innen?
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. das dort eingerichtete Ladeinfrastrukturbüro ist ausschließlich für die Koordination des Ladeinfrastrukturaufbaus im öffentlichen Raum zuständig. Derzeit können keine neuen Anträge gestellt oder Standortvorschläge aufgenommen werden.
Aktuell läuft das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, welches die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützt.
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Wo kann ich Informationen über Förderprogramme für den Aufbau von Ladeinfrastruktur finden?
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bietet derzeit kein Förderprogramm für die Errichtung von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland an. Aktuell läuft das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, welches die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützt.
Weitere Informationen zur Fördermöglichkeiten lassen sich zudem den Internetangeboten der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie der Berliner Agentur für Elektromobilität entnehmen.
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Wie kann ich Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Berlins errichten und betreiben?
Damit Betreiber Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Berlins errichten und betreiben können, müssen sie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land unterzeichnen und die Vorgaben des Berliner Modells erfüllen. Der seit dem Jahr 2022 gültige Vertrag kann beim Ladeinfrastrukturbüro angefragt werden.
Kontakt
Allgemeine Fragen zur Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum
Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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