Das Land Berlin hält eine gesamtstädtische Verkehrsprognose vor. Sie stellt die Grundlage für Bewertungen von zukünftigen Vorhaben dar.
Im Jahr 2006 wurde erstmals eine gemeinsame Verkehrsprognose der Länder Berlin und Brandenburg, die sogenannte “Gesamtverkehrsprognose Berlin-Brandenburg 2025” (“GVP 2025”), beauftragt.
Die Gesamtverkehrsprognose 2025 wurde in den folgenden Jahren im Hinblick auf die Bedürfnisse und Erkenntnisse des Landes Berlin weiterentwickelt und schließlich in eine Verkehrsprognose des Landes Berlin für den Prognosehorizont 2030 überführt.
Hierzu zählten unter anderen die Erarbeitung eines neuen Ausgangsjahrs (2013/2014) mit der Berücksichtigung der Verhaltensparameter aus der Haushaltsbefragung (Mobilität in Städten – SrV 2013) in der Verkehrserzeugung, die Überprüfung von Umlegungsergebnissen anhand Zähldaten zum öffentlichen Personenverkehr und gemäß der Verkehrsmengenkarte 2014, sowie eine Qualifizierung der Verkehrsnetze (Straße und öffentlicher Verkehr) im Hinblick auf die kleinräumig bekannten Randbedingungen (Fahrspuren, Tempo 30, Radverkehrsanlagen und ähnlichem).
Darüber hinaus lag die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin (2015-2030) vor sowie die Fernverkehrsprognose des Bundes im Kontext des Bundesverkehrswegeplans für 2030, bis 2030 wurden vom Land Berlin erhebliche Ausbauten des ÖPNV beschlossen, die zu berücksichtigen waren.
Der Arbeitsstand des Verkehrsmodells entspricht den Erkenntnissen zu erwartbaren Entwicklungen und den geplanten Maßnahmen in dem Prognosezeitraum bis 2030 zum Stand der Erarbeitung.
Das Verkehrsmodell wird kontinuierlich aktualisiert und präzisiert, da die Vielzahl laufender paralleler Vorhaben in einer Stadt wie Berlin, ständige kleinräumige Überprüfungen und Weiterentwicklungen bedeuten.
Die Verkehrsprognose des Landes ist grundhaft zu überarbeiten, wenn sich wesentliche Randbedingungen, die der Prognose zugrunde liegen, geändert haben oder absehbar ist, dass sie sich ändern. Dies ist überlicherweise dann der Fall, wenn
- eine neue, wesentlich andere Bevölkerungsprognose vorliegt,
- sich Verhaltensparameter wesentlich geändert haben sollten, erkennbar bspw. mit Vorliegen neuer Daten aus Haushaltsbefragungen,
- eine neue Prognose des Bundes zum Fernverkehr vorliegt, und/oder
- der Prognosehorizont auszuweiten ist (beispielsweise auf das Jahr 2035 / 2040).
Als Grundlage für die Erarbeitung einer Verkehrsprognose ist es zunächst erforderlich die notwendigen kleinräumigen Strukturdaten zu erarbeiten, was jeweils erst mit Beschluss beispielsweise einer Bevölkerungprognose (wie in Berlin zuletzt im 1. Quartal 2020 verabschiedet) beginnen kann.