Im FAR, Stufe 1, werden alle potenziell geeigneten Varianten gesucht und deren Auswirkungen ermittelt. Alle in Frage kommenden Varianten werden nach ihren positiven und negativen Auswirkungen in Bezug auf Verkehr, Straßen- und Brückenbau, Umwelt, Städtebau und Finanzen verbal argumentativ beurteilt.
Durch diesen Abwägungsvorgang erfolgt eine Reduzierung der Anzahl der Varianten, die dann einer vertiefenden Untersuchung zugeführt werden (FAR, Stufe 2).
Im FAR, Stufe 2, werden die verbliebenen sinnvollen und zumutbaren Varianten planerisch intensiver geprüft, was auch jeweils die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie umfasst. Danach werden die verbliebenen Varianten paarweise mittels gewichteter Kriterien miteinander verglichen. Das Ergebnis aller Abwägungen führt zu einer Varianten-Rangfolge.
In einem weiteren Schritt werden die Varianten einer Risikoabschätzung zur Gesamteinschätzung der Konfliktschwere im Bereich des Besonderen Artenschutzes unterzogen. Daraus ergibt sich eine weitere Rangfolge.
Die Bewertungen der artenschutzexternen Belange und der Belange des Besonderen Artenschutzes werden in der Planerischen Gesamtentscheidung erläutert und führen damit zur Vorzugsvariante.
Bewertung und Abwägung der Varianten
Mit Stand März 2018 liegen wesentliche Unterlagen zur Bestimmung der Vorzugsvariante vor, die Bearbeitung soll bis Herbst 2018 abgeschlossen sein. Im Verlauf des bisherigen Prozesses hat es sich bewährt, den Planungsbeirat frühzeitig zu informieren. Eine Sitzung des Beirats fand deshalb Mitte April 2018 statt.
Es werden außerdem die Umweltfachbehörden, die Umweltverbände und weitere Fachbehörden beteiligt. Alle Anregungen und Einwände werden geprüft und finden, soweit realisierbar, Eingang in die weiteren Planungen.
Entscheidung für eine Vorzugsvariante
Nach Auswertung der Kriterien des FAR-Verfahrens und unter Berücksichtigung der Belange des Besonderen Artenschutzes erfolgt die Querung des Berliner Außenringes tendenziell im räumlichen Bereich des Kombinationspunktes 3 (Lauchhammerstraße).