Kulturelle Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens in der Stadt. Wenn dafür Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden müssen, bedarf es einer Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung), in Verbindung mit § 13 BerlStrG.
Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Anträge sollen formlos an die Abt. VI (Verkehrsmanagement) gerichtet werden.