Baustellen im öffentlichen Straßenland sind in Berlin keine Seltenheit. Der Verkehrsteilnehmer bekommt sie durch Sperrungen und Einschränkungen direkt zu spüren. Gebaut wird aus den unterschiedlichsten Gründen, so müssen:
- Straßen in verkehrssicherem und benutzungsfähigem Zustand gehalten,
- die Straßeninfrastruktur ausgebaut,
- Arbeiten an Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser u. Strom ausgeführt,
- Gleise der Tram und U-Bahnen saniert oder neu gebaut,
- oder Hochbauten errichtet werden.
Für die Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung – Berliner Straßengesetz §§ 11 und 12 – eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen.
Die Die Abt. VI (Verkehrsmanagement) erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete Straßennetz in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger.
- Übergeordnetes Straßennetz Berlin (Karte im Geoportal)
Für alle anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke erteilt.