Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen

Baustellen im öffentlichen Straßenland sind in Berlin keine Seltenheit. Der Verkehrsteilnehmer bekommt sie durch Sperrungen und Einschränkungen direkt zu spüren. Gebaut wird aus den unterschiedlichsten Gründen, so müssen:

  • Straßen in verkehrssicherem und benutzungsfähigem Zustand gehalten,
  • die Straßeninfrastruktur ausgebaut,
  • Arbeiten an Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser u. Strom ausgeführt,
  • Gleise der Tram und U-Bahnen saniert oder neu gebaut,
  • oder Hochbauten errichtet werden.

Für die Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung – Berliner Straßengesetz §§ 11 und 12 – eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen.

Die Die Abt. VI (Verkehrsmanagement) erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete Straßennetz in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger.

Für alle anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke erteilt.

Die Anordnung regelt im Einzelfall:

  • wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird,
  • ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind und
  • ob und wie der Verkehr zu regeln ist.

Sie enthält:

  • Verkehrszeichenpläne,
  • ggf. Umleitungspläne sowie
  • evtl. Pläne für Lichtsignalanlagen,

und berücksichtigt:

  • die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten,
  • die für das Bauverfahren und den Verkehr erforderlichen Platzverhältnisse und
  • unterschiedliche Bauphasen.

Alle für die Erteilung erforderlichen Pläne und Erläuterungen hat der Bauherr rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Abt. VI (Verkehrsmanagement) vorzulegen.

  • Kosten:

    50,00 € bis 767,00 €

  • Bearbeitungsdauer:

    nach Vorliegen aller Unterlagen je nach Komplexität der Verkehrsführung

  • Die zuständige Stelle ist:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Abteilung VI A : A 1, A 2, A 3

  • Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:

    Verkehrsmanagement (Abt. VI A 1/2/3)
    Columbiadamm 10
    12101 Berlin
    E-Mail: arbeitsstellen@SenMVKU.berlin.de

  • Gesetzliche Grundlagen:

Antragsunterlagen

Hier finden Sie Online-Formulare zur Beantragung von Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Ihre Baumaßnahme.