Für die Genehmigung nichtbundeseigener Eisenbahnen sind in Deutschland die Länder zuständig. Wenn Sie Informationen über das Genehmigungsverfahren suchen, wenden Sie sich bitte direkt an die unten angegebene Kontaktperson.
Nichtbundeseigene Eisenbahnen
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Bearbeitungsdauer:
Durchschnittlich innerhalb von 14 Arbeitstagen
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Die zuständige Stelle ist:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung IV E 3
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin -
Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:
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Gesetzliche Grundlagen:
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Bearbeitungsdauer:
Durchschnittlich innerhalb von 14 Arbeitstagen
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Die zuständige Stelle ist:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung IV E 3
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin -
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