Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.

Sie benötigen eine Erlaubnis und / oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten (§ 29 Abs. 3 und / oder § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung).

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist die Behörde, in deren Bereich der Transport beginnt, oder sich der Firmensitz befindet.

Ausländische Firmen stellen den Antrag für Großraum- und Schwertransporte bei der für den Grenzübertritt örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde.

Zur Beantragung eines Großraum- und Schwertransportes ist das Antragsformular, gemäß den “Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)” zu verwenden.

  • Kosten:

    25,00 € bis 2.301,00 €

  • Bearbeitungsdauer:

    Ohne Anhörung ca. 2 Wochen, bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen

  • Die zuständige Stelle ist:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Abteilung VI A 5

  • Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:

    Verkehrsmanagement (Abt. VI A 5)
    Columbiadamm 10
    12101 Berlin
    schwertransporte@SenMVKU.berlin.de

  • Gesetzliche Grundlagen: