(z.B. von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen, vom Sonntagsfahrverbot, von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen)
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Aktuelle Sprache: Deutsch
Genehmigung von Ausnahmen
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Kosten:
10,20 € bis 767,00 €
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Bearbeitungsdauer:
mindestens 14 Tage
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Die zuständige Stelle ist:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung VI A 5 -
Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:
Verkehrsmanagement (Abt. VI A 5)
Columbiadamm 10
12101 Berlin
verkehrsmanagement@SenMVKU.berlin.de -
Gesetzliche Grundlagen:
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsverbot
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Allgemeine Ausnahme nach § 46 Abs. 2 StVO für geschäftsmäßig oder entgeltlich durchgeführte Transporte zur Hilfeleistung im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine
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Allgemeine Ausnahme nach § 46 Abs. 2 StVO für Mineralöltransporte und Flüssiggastransporte
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Allgemeine Ausnahme nach § 46 Abs. 2 StVO für militärische Transporte durch private Unternehmen im Auftrag deutscher oder verbündeter Streitkräfte