Grundwasserschutz/Wasserschutzgebiete
- Wasserschutzgebiete
- Grundsatzfragen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
- Grundsatzangelegenheiten der Indirekteinleiterverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AWSV)
- Zulassung der Trinkwassergewinnung für die öffentlichen Trinkwasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Grundwasserschutz
Auskünfte kann Ihnen Herr Dr. Baumgarten unter der Rufnummer (030) 9025-2055 geben.