Im Jahr 2007 verabschiedete das europäische Parlament die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL). Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf
- die menschliche Gesundheit,
- die Umwelt,
- das Kulturerbe und
- die wirtschaftlichen Tätigkeiten
zu verringern.
Die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 1. März 2010 in nationales Recht übernommen worden. Die §§ 73 ff. des WHG spiegeln die HWRM-RL wider.
Die HWRM-RL gibt klare Vorgaben für die Schritte der zeitlichen Umsetzung. Die einzelnen Schritte sind alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Der 1. Zyklus des Hochwasserrisikomanagements ist mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplan der FGG Elbe im November 2015 abgeschlossen. Für den 2. Zyklus ergeben sich für die drei Umsetzungsstufen folgende Fristen:
- 22.12.2018: Veröffentlichung der Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos / Aktualisierung Risikogebiete
- 22.12.2019: Veröffentlichung der Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
- 22.12.2021: Veröffentlichung der Aktualisierung des HWRM-Plans
Nach HWRM-RL sind die einzelnen Schritte alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.