Die bundesweit erteilten Anerkennungen als Sachverständigen-Organisationen oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind in den Tabellen 1 und 2 des oben verlinkten Dokumentes nachzulesen.. Die in der Tabelle der Sachverständigen-Organisationen aufgeführten Adressen beziehen sich auf den Sitz oder die jeweilige Hauptgeschäftsstelle der Organisation. Die Liste aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Sachverständigen-Organisationen wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen geführt. Über das Verfahren der Bestellung von Personen zu Sachverständigen informieren die jeweiligen Sachverständigen-Organisationen.
Die Anerkennungen gelten in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Angaben zu den Anerkennungen auf den Informationen der jeweiligen Anerkennungsbehörden beruhen.
Im Download-Dokument Niederlassungen von Sachverständigenorganisationen gemäß § 52 AwSV in Berlin und naher Umgebung sind Sachverständigen-Organisationen dargestellt, die nach eigenen Angaben über eine Niederlassung in Berlin oder in naher Umgebung verfügen.
Für den Vollzug der AwSV ist das jeweilige Umweltamt des Bezirks zuständig.