Nach dem Berliner Wassergesetz § 37a Abs. 4 muss das gesamte, für die öffentliche Wasserversorgung in Berlin geförderte Grundwasser weitgehend aus den Grundwasservorräten des eigenen Landes gewonnen werden; dabei sind bestimmte Qualitätskriterien im Rohwasser flächendeckend einzuhalten. Aus diesen gesetzlichen Vorgaben resultiert die besondere Bedeutung des Grundwasserschutzes für das gesamte Stadtgebiet.
Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist abhängig vom geologischen Aufbau der Deckschichten oberhalb des Grundwassers (Art und Beschaffenheit der Sedimente, Durchlässigkeiten des Bodens), dem Flurabstand des Grundwassers (Abstand zwischen Geländeoberkante und Grundwasseroberfläche) sowie der Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Zone.