Runder Tisch Grundwasser

Pilotprojekt für dezentrale Anlagen als Schutz von Kellergeschossen vor hohen Grundwasserständen in Berlin

Es war und bleibt weiterhin das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Alternativ zu einer kostenintensiven nachträglichen baulichen Abdichtung des Kellergeschosses, stellen dezentrale Anlagen für eine Gruppe von Gebäuden eine praktikable, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Lösung dar, um das Kellergeschoss vor hohen Grundwasserständen zu schützen. Die Investitionen und Betriebskosten sind überschaubar und es bedarf lediglich der Abstimmung zwischen Betroffenen in der direkten Nachbarschaft.

Für die Jahre 2020 und 2021 wurden der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Pilotprojekte mit anschließender Evaluierung zur Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen durchzuführen. Der zentrale Baustein ist die Finanzierung der Berechnung und Festlegung der Konstruktion von dezentralen Anlagen, also die Planungsleistungen eines geeigneten Ingenieurbüros, für Gebäudegruppen. Dies führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung und einer Vereinfachung der Umsetzung für die Betroffenen.

Die detaillierten Planungsleistungen werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach Prüfung des Vorhabens in Absprache mit den Betroffenen an ein erfahrenes Ingenieurbüro vergeben. Ziel ist es den Betroffenen eine „schlüsselfertige“ Planung zu übergeben, sodass der Bau der Anlage unmittelbar im Anschluss an die Übergabe der Planungsunterlagen beauftragt werden kann.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt übernimmt somit einen Großteil der Gesamtkosten und die Betroffenen erhalten eine fachlich hochwertige und vollständige Planungsleistung eines erfahrenen Ingenieurbüros an die Hand.

  • Broschüre: Wie schütze ich mein Haus gegen Grundwasser?

    Vorsorge beim Bau und nachträgliche Sanierung

    PDF-Dokument (6.3 MB)

Pilotprojekt zu dezentralen Anlagen bis mindestens Ende 2024 verlängert

Die Laufzeitverlängerung der Unterstützungsangebote bietet allen Betroffenen im Blumenviertel auch zukünftig die Möglichkeit, die vom Senat finanzierten Beratungs- und Planungsleistungen wahrzunehmen.

Erste Planungsvorbereitungen zu dezentralen Anlagen

Aktuell werden erste Anfragen zu dezentralen Anlagen geprüft und ausgewertet. Im Anschluss werden die relevanten Daten für das Vorhaben gebündelt und es können die Planungsleistungen vergeben werden.

Weitere Informationen zu den Randbedingungen der Übernahme der Kosten der Planungsleistungen für dezentrale Anlagen folgen in Kürze.

Für Rückfragen sowie bei Interesse an einer dezentralen Anlage zum Schutz vor hohen Grundwasserständen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Fabian Hecht oder Cathrin Dreher.

Fabian Hecht
E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de

Cathrin Dreher
E-Mail:
cathrin.dreher@senmvku.berlin.de

Pilotgebiete

Pilotgebiet Blumenviertel

Pilotgebiet Blumenviertel

Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung das sogenannte Blumenviertel in den Neuköllner Ortsteilen Buckow und Rudow als Pilotgebiet mit einer typischen Einfamilienhaus-Bebauung festgelegt. Pilotgebiet Blumenviertel

Pilotgebiet Boxhagener Platz

Pilotgebiet Boxhagener Platz

Anhand der Umfragen und Modellierungen aus der Konzeptstudie von 2004 wurden die Umfragen und Modellierungen aktualisiert, um Vorschläge für möglichst effiziente, umweltschonende und nachhaltige Maßnahmen als Hilfe zur Selbsthilfe vorstellen zu können. Pilotgebiet Boxhagener Platz

Pilotgebiet Mäckeritzwiesen

Pilotgebiet Mäckeritzwiesen

Aufgrund der durch die extremen Starkregenereignisse im Sommer 2017 verursachten Überschwemmungen im Siedlungsgebiet der Mäckeritzwiesen hat die Senatsverwaltung das Gebiet im Rahmen des Runden Tischs Grundwasser als ein Pilotgebiet festgelegt. Pilotgebiet Mäckeritzwiesen

Schadensbeispiel

Pilotgebiet Gewerbe

Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung neben den Pilotgebieten Blumenviertel in Neukölln und Boxhagener Platz in Friedrichshain das Pilotgebiet Gewerbe festgelegt. Pilotgebiet Gewerbe

Gutachterliche Stellungnahmen

Im Nachgang der im Sommer 2017 durchgeführten Umfrage im Blumenviertel zur Bereitschaft der Betroffenen eine neue Brunnenanlage mit dem Ziel der Kellertrockenhaltung in Eigenverantwortung zu planen, zu bauen und zu betreiben, wurden externe Aufträge zur rechtlichen Prüfung vergeben. Gutachterliche Stellungnahmen

Fragen und Antworten

Für einige der folgenden Fragen ergeben sich konkrete Antworten erst im Verlauf des Vorhabens, diese werden daher laufend aktualisiert.

WICHTIG:
Alle Angaben über Investitions- und Betriebskosten, sowie der Anzahl geplanter Brunnen und der berechneten Fördermengen sind als Richtwerte zu bewerten. Je nach lokaler Geologie, Hydrogeologie, notwendiger Dimensionierung der Anlage, Größe der Gebäude und Grundstücke, Anzahl der Gebäude und Grundstücke und baulicher Gegebenheiten können sich die Einzelpositionen sehr unterscheiden!

  • Mit welchen Investitionskosten ist zu rechnen?

    Das hängt entscheidend von der notwendigen Dimensionierung der Anlage, den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Tiefe des Fundamentes, Geologie, Größe des Absenkbereichs, Anzahl und Größe zu bevorteilender Gebäude, Größe der Grundstücke, etc.) und den zu fördernden Grundwassermengen (z.B. Dimensionierung und Anzahl der Pumpen) ab. Sobald die Planung der ersten Anlage (in Arbeit) abgeschlossen sein wird, werden hier die relevanten Investitionskosten aufgeführt werden.

  • Mit welchen jährlichen Energiekosten ist zu rechnen?

    Das hängt entscheidend von der notwendigen Dimensionierung der Anlage (Anzahl der Pumpen), den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Tiefe des Fundamentes) und den zu fördernden Grundwassermengen (Energiekosten) ab.

  • Mit welchen Kosten ist für die Förderung des Grundwassers zu rechnen?

    Nach geltendem Berliner Wassergesetz (§ 13a BWG, s.u.) fallen für die Förderung von Grundwasser zum Zweck der Kellertrockenhaltung keine weiteren Gebühren oder Entgelte an. Die Energiekosten zur Förderung mittels Pumpen sind unmittelbar von den zu fördernden Mengen abhängig, diese können saisonal stark schwanken. Sobald erste Abschätzungen hierzu ermittelt sind, werden diese hier ergänzt.

    Auszug aus dem geltenden Berliner Wassergesetz:

    § 13a BWG: Grundwasserentnahmeentgelt

    (1) Das Land Berlin erhebt für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser von dem Benutzer ein Entgelt. Für Benutzungen im Sinne von § 33 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes wird ein Entgelt nicht erhoben. Als geringe Mengen im Sinne des § 33 des Wasserhaushaltsgesetzes gelten Grundwasserentnahmen bis zu 6.000 m³ jährlich. Außerdem wird ein Entgelt nicht erhoben für von der zuständigen Behörde angeordnete oder zugelassene Grundwasserentnahmen zum Zwecke der Beseitigung von Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen sowie für diejenigen Grundwassermengen, die auf Grund einer Anordnung oder Zulassung der Wasserbehörde zur Regulierung von Grundwasserständen gefördert und abgeleitet werden.

  • Mit welchen Kosten ist für die Ableitung des geförderten Grundwassers zu rechnen?

    Für die Ableitung in einen Regenwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe fallen aktuell keine zusätzlichen Kosten an.

  • Besteht nicht die Gefahr von „Trittbrettfahrern“?

    Es ist grundsätzlich nicht vollkommen auszuschließen, dass es vereinzelt von einer benachbarten Grundwasserhaltung profitierende Objekte geben wird. Allerdings werden die dezentralen Anlagen grundsätzlich derart geplant, dass nicht über die Grundstücksgrenze der Planung hinaus abgesenkt wird. Es gilt die Vorgabe „so viel Absenkung wie nötig und so wenig wie möglich“.

  • Wie wird eine Beschädigung oder Gefährdung von angrenzenden Objekten ausgeschlossen?

    Das planende Ingenieurbüro wird im Falle der Möglichkeit einer Beeinträchtigung von benachbarten Gebäuden Dritter beauftragt, eine Beweissicherung durchzuführen und nachzuweisen, dass es durch den Betrieb einer dezentralen Anlage zu keinerlei Beschädigung (z.B. Setzungen) von benachbarten Gebäuden kommen wird. Allerdings werden die dezentralen Anlagen grundsätzlich derart geplant, dass nicht über die Grundstücksgrenze der Planung hinaus abgesenkt wird.

  • Welche Bedingungen müssen für eine Finanzierung der Planungsleistungen durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erfüllt sein/erfüllt werden?

    Für eine Finanzierung der Planungsleistungen für dezentrale Anlagen für Gruppen beieinanderstehender Objekte gelten folgende Voraussetzungen/Randbedingungen:

    • Die Möglichkeit einer Finanzierung der Planungsleistung wird auf formlosen Antrag, bzw. Eingang einer Interessensbekundung bei der zuständigen Stelle in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Fabian Hecht, E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de) geprüft. Sofern die folgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Finanzierung der Planungsleistung bewilligt werden. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beauftragt anschließend das planende Ingenieurbüro um in Absprache mit den Betroffenen die Planungen durchzuführen.
    • Die Gruppe besteht aus mindestens drei (3) beieinanderstehender Gebäude. Nicht berücksichtigt werden Anfragen für Einzelhäuser und größere Gebäude mit Mietwohnungen – die Maßnahme richtet sich an private Einfamilienhaus-, Doppelhaus- und Reihenhauseigentümer*innen.
    • Die Baufertigstellung muss vor 1998 erfolgt sein (hohe Grundwasserstände sind u.a. in den Jahren 1990 bis 1995 in weiten Teilen des Berliner Urstromtals aufgetreten; 1997 ist die Brunnenanlage im Glockenblumenweg, Rudow, in Betrieb gegangen; spätestens zu diesem Zeitpunkt war die Thematik in ganz Berlin bekannt). Gebäudegruppen mit jüngerem Fertigstellungsjahr können nicht berücksichtigt werden.
    • Die Objekte liegen innerhalb der Berliner Landesgrenze im Berliner Urstromtal, bzw. in einem Bereich wo es hydrogeologisch und technisch möglich ist, eine Grundwasserabsenkung zum Schutz des Kellergeschosses mittels einer dezentralen Anlage zu bewirken. Die Berliner Hochflächen und andere Bereiche mit vorwiegend bindigen Sedimenten und ggf. saisonal auftretendem Schichtenwasser sind davon ausgeschlossen.
  • Wie ist der Ablauf geplant?

    Sie haben Interesse und Bedarf an einer dezentralen Anlage für sich und Ihre Nachbarinnen und Nachbarn und erfüllen die o.g. Voraussetzungen?

    • Sie kontaktieren die zuständige Stelle und melden Ihr Interesse an: Fabian Hecht, E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de, Tel.: (030) 9025-2007. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt prüft Ihr Anliegen (oben aufgeführte Voraussetzungen, geologische und hydrogeologische Randbedingungen, Erlaubnisfähigkeit nach Regelungen der Wasserbehörde) und bei positiver Prüfung wird das planende Ingenieurbüro von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beauftragt die Planungsunterlagen in Absprache mit der Gruppe Interessenten zu erstellen. Die zu planende Anlage muss den gesetzlichen und naturschutzfachlichen Bestimmungen entsprechen und nach den Regelungen der Wasserbehörde erlaubnisfähig sein. Es müssen entsprechende, ökonomisch vertretbare, Ableitmöglichkeiten vorhanden sein oder geschaffen werden können – in Gebieten mit Mischkanalisation ist eine Grundwasserabsenkung mit Ableitung in den Mischwasserkanal aufgrund der hohen Einleitgebühren wirtschaftlich nicht vertretbar. Es wird gemeinsam mit dem planenden Ingenieurbüro ein Termin (bei Bedarf auch mehr) vor Ort vereinbart um die örtlichen Gegebenheiten in Hinblick auf die zu planende Anlage (Positionierung von Brunnen, Infrastruktur, Steuerelektronik, Ableitung, etc.) zu erfassen. Das planende Ingenieurbüro erstellt „schlüsselfertige“ Planungsunterlagen. Diese beinhalten ebenfalls die bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen, bzw. vorbereitete Antragsunterlagen. Neben der ingenieurtechnischen Planung wird Ihnen ebenfalls ein mit Ihnen als Gruppe Interessierter ausgearbeiteter Entwurf eines nachbarschaftlichen Vertrages zur Regelung der rechtlichen und finanziellen Aspekte zum Betrieb der Anlage übergeben. Mit den „schlüsselfertigen“ Planungsunterlagen können Sie unmittelbar nach Übergabe ein geeignetes Unternehmen mit der baulichen Umsetzung beauftragen.*