Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie haben die staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands eine einheitliche Nomenklatur für die hydrostratigrafische Gliederung in Deutschland entwickelt.
Für den Berliner Raum wird diese Gliederung nach den regionalen Gegebenheiten angepasst und mit lokalen Erweiterungen versehen. Den hydrostratigrafischen Einheiten werden fünf hydraulisch unterscheidbare Grundwasserleiter (GWL) zugeordnet (GWL 1 bis GWL 5).
Die hydrogeologische Gliederung von Berlin wird im Artikel „Hydrostratigrafie von Berlin“ (2002) näher beschrieben.