Auf dem Weg zu einem guten Zustand unserer Gewässer dient der Bewirtschaftungsplan als Kompass. Er enthält wesentliche Schritte zur Zielerreichung. Der erste Bewirtschaftungsplan wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 22.12.2009 aufgestellt. Eine Aktualisierung erfolgt alle sechs Jahre.
Ein Bewirtschaftungsplan fasst die Zustandsbewertung der Gewässer und die Ziele und Maßnahmen für ein Flussgebiet zusammen. Neben einer Beschreibung des Flussgebietes enthält er eine Zusammenfassung aller wesentlichen Belastungen, der Schutzgebiete und des Überwachungsnetzes, eine Liste der Umweltziele und eine Darstellung der wirtschaftlichen Analyse.
In den Maßnahmenprogrammen (als Teil der Bewirtschaftungspläne) wird festgelegt, wie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für jedes Gewässer verwirklicht werden sollen. Die lokalen und regionalen Aspekte der Planungen sind hier nicht abgebildet.
Den Bewirtschaftungsplan sowie das Maßnahmenprogramm und die dazugehörige Umwelterklärung für den Zeitraum 2022 bis 2027 (zweite Aktualisierung) finden Sie auf den Internetseiten der FGG Elbe.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung über die Annahme des das Gebiet des Landes Berlin betreffenden Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Entscheidung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin) erheben. Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO).