Bürgerbeteiligung

Hände hoch

Die Beteiligung aller Interessierter bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiger Grundgedanke (Art. 14 der WRRL), der den gesamten Prozess prägt und trägt. Um sich einzubringen, gibt es verschiedenste Möglichkeiten und Ebenen.

Koordinieren und informieren

Der ganzheitliche Ansatz der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfordert ein Arbeiten über Verwaltungs- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg, sowie eine enge integrale Abstimmung verschiedener Fachdisziplinen. Der Fachbereich Wasserwirtschaft der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt steuert und koordiniert den Prozess und berichtet der Europäischen Union über den Stand der Umsetzung.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stimmen sich eng mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, den Bezirksämtern, den Berliner Forsten, anderen betroffenen Behörden und den Berliner Wasserbetrieben sowie mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Brandenburger Behörden ab. Diese Abstimmungsrunden entstehen prozessbegleitend, d.h. sie werden eingerichtet, wenn die Umsetzung der WRRL für ein konkretes Gewässer in Angriff genommen wird.