In der Berliner Umweltzone müssen Fahrzeuge mit der grünen Plakette gekennzeichnet sein.
Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine grünen Plakette. Die Plakette muss an der Windschutzscheibe angebracht sein und erleichtert die Kontrolle der Umweltzone.
Die Plaketten gelten in allen Umweltzonen in Deutschland.
Ob Ihr Fahrzeug eine grüne Plakette, ggf. mit Partikelfilternachrüstung, erhält, können Sie für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Tabelle unten oder über die Internetdatenbank www.feinstaubplakette.de erfahren.
Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen sind in Berlin aufgrund einer Berliner Allgemeinverfügung von der Plakettenpflicht befreit. Im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge können mit einer blauen E-Plakette nach Anlage 3a FZV gekennzeichnet werden und damit in der Umweltzone fahren.
Ohne grüne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone zu fahren oder zu parken ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 100 Euro Bußgeld.
Rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung mit Plaketten ist die 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Kennzeichnungsverordnung, die im Jahr 2007 erlassen wurde.
Das System wurde seitdem nicht weiterentwickelt, so dass auch die neusten Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 6 nur eine grüne Plakette erhalten.
Mehr Informationen zur Kennzeichnungsverordnung finden Sie weiter unten.
- Wo bekomme ich die Plakette?
- Läuft die Gültigkeit der Plakette irgendwann ab?
- Wieviel kostet die Plakette?
- Was regelt die Kennzeichnungsverordnung?
- Wie sind die Schadstoffgruppen definiert?
- Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug?
- Wo finde ich meine Schlüsselnummer in den deutschen Fahrzeugpapieren?
- Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen/Plakette
- Wie werden ausländische Fahrzeuge den Schadstoffgruppen zugeordnet?