Fahrgastschiffe weisen oft hohe Abgasemissionen auf, da die EU-weit festgelegten Abgasgrenzwerte für Schiffe weniger anspruchsvoll sind als für Kraftfahrzeuge und die Motoren häufig ein hohes Alter erreichen können. Durch Nachrüstungen oder Umrüstung der Fahrgastschiffe können die Feinstaub- und Stickoxidemissionen deutlich vermindert und auch die Geruchsbelästigungen an den Ufern mit Wohnungen, Wanderwegen und Strandbars verringert werden.
Förderprogramm Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen
Bild: SenMVKU
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Förderrichtlinie Fahrgastschiffe 2022/23
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen 2022/23
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Was wird gefördert?
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Förderschwerpunkt 1: Nachrüstung von Fahrgastschiffen mit SCR-Systemen und Partikelfiltern
Durch die Nachrüstung werden durch einen Partikelfilter mehr als 90 % der Partikel und durch einen SCR-Katalysator mehr als 60 % der Stickoxide aus dem Abgas entfernt. Mögliche Ammoniakemissionen müssen durch einen Sperrkatalysator vermieden werden. - Förderschwerpunkt 2: Umrüstung aauf batterie-elektrischen Antrieb für Fahrgastschiffe für mindestens 25 Personen
- Förderschwerpunkt 3: Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb für Fahrgastschiffe für mindestens 100 Personen. Der verbleibende Dieselmotor muss mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung wird ebenfalls gefördert.
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Förderschwerpunkt 1: Nachrüstung von Fahrgastschiffen mit SCR-Systemen und Partikelfiltern
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Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung
- Die Fahrgastschiffe werden überwiegend auf Gewässern innerhalb Berlins eingesetzt.
- Die Schiffe müssen als Personenschiff in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sein und gewerblich genutzt werden. Es muss eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorliegen.
- Bei einer Umrüstung auf Elektro-oder Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb muss das Vorhandensein eines zum Laden geeigneten Landstromanschlusses nachgewiesen werden.
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Wie hoch ist die Förderquote?
Mit dem Programm werden die Beschaffung und der Einbau der Nachrüstung/ Umrüstung gefördert.
Die Förderquote beträgt bei einer Anwendbarkeit der De-minimis-Regelungen (PDF, 254 kB) bis zu 80 % anrechenbaren Kosten.
Ist eine De-minimis-Förderung nicht möglich, liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens zwischen 40 % und 60 %.
Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. -
Verfahren zur Beantragung der Förderung
Anträge auf Förderung müssen schriftlich gestellt werden. Bewilligungsstelle ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Referat Immissionsschutz, Brückenstraße 6 10179 Berlin.
- Für die Förderschwerpunkte 1 und 2 können Anträge jederzeit bis zum 31. August 2023 gestellt werden.
Für weitere Informationen, Beratung und für die Zusendung der Antragsformulare wenden Sie sich bitte an volker.schlickum@senmvku.berlin.de. - Für den Förderschwerpunkt 3 erfolgt ein gesonderter Förderaufruf.
- Für die Förderschwerpunkte 1 und 2 können Anträge jederzeit bis zum 31. August 2023 gestellt werden.
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Referat Immissionsschutz
Carsten Gutknecht
- Tel.: (030) 9025-2338
- Fax: (030) 9025-2524
- E-Mail E-Mail an Carsten Gutknecht
Dr. Annette Rauterberg-Wulff
- Tel.: (030) 9025-2341
- Fax: (030) 9025-2524
- E-Mail E-Mail an Dr. Annette Rauterberg-Wulff