Förderprogramm Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen

Fahrgastschiffe weisen oft hohe Abgasemissionen auf, da die EU-weit festgelegten Abgasgrenzwerte für Schiffe weniger anspruchsvoll sind als für Kraftfahrzeuge und die Motoren häufig ein hohes Alter erreichen können. Durch Nachrüstungen oder Umrüstung der Fahrgastschiffe können die Feinstaub- und Stickoxidemissionen deutlich vermindert und auch die Geruchsbelästigungen an den Ufern mit Wohnungen, Wanderwegen und Strandbars verringert werden.

Blick in einen Motorraum eines Fahrgastschiffs mit Partikelfilter- und SCR-Nachrüstung

Um den Schadstoffausstoß von Schiffen zu mindern, hat das Land Berlin bereits 2021 ein Förderprogramm „Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen“ aufgelegt. Das Förderprogramm ist Teil der Initiative “Saubere Luft durch schadstoffarme Schiffe” des Berliner Abgeordnetenhauses. Es konnte nun verlängert werden. Hierfür hat das Berliner Abgeordnetenhaus im Haushalt bis Ende 2023 insgesamt 900.000 Euro bereitgestellt.

  • Förderrichtlinie Fahrgastschiffe 2022/23

    Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen 2022/23

    PDF-Dokument (498.3 kB)

Für weitere Informationen, Beratung und für die Zusendung der Antragsformulare wenden Sie sich bitte an
volker.schlickum@senmvku.berlin.de.

  • Was wird gefördert?
    • Förderschwerpunkt 1: Nachrüstung von Fahrgastschiffen mit SCR-Systemen und Partikelfiltern
      Durch die Nachrüstung werden durch einen Partikelfilter mehr als 90 % der Partikel und durch einen SCR-Katalysator mehr als 60 % der Stickoxide aus dem Abgas entfernt. Mögliche Ammoniakemissionen müssen durch einen Sperrkatalysator vermieden werden.
    • Förderschwerpunkt 2: Umrüstung aauf batterie-elektrischen Antrieb für Fahrgastschiffe für mindestens 25 Personen
    • Förderschwerpunkt 3: Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb für Fahrgastschiffe für mindestens 100 Personen. Der verbleibende Dieselmotor muss mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung wird ebenfalls gefördert.
  • Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung
    • Die Fahrgastschiffe werden überwiegend auf Gewässern innerhalb Berlins eingesetzt.
    • Die Schiffe müssen als Personenschiff in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sein und gewerblich genutzt werden. Es muss eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorliegen.
    • Bei einer Umrüstung auf Elektro-oder Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb muss das Vorhandensein eines zum Laden geeigneten Landstromanschlusses nachgewiesen werden.
  • Wie hoch ist die Förderquote?

    Mit dem Programm werden die Beschaffung und der Einbau der Nachrüstung/ Umrüstung gefördert.

    Die Förderquote beträgt bei einer Anwendbarkeit der De-minimis-Regelungen (PDF, 254 kB) bis zu 80 % anrechenbaren Kosten.

    Ist eine De-minimis-Förderung nicht möglich, liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens zwischen 40 % und 60 %.
    Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

  • Verfahren zur Beantragung der Förderung

    Anträge auf Förderung müssen schriftlich gestellt werden. Bewilligungsstelle ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Referat Immissionsschutz, Brückenstraße 6 10179 Berlin.

    • Für die Förderschwerpunkte 1 und 2 können Anträge jederzeit bis zum 31. August 2023 gestellt werden.
      Für weitere Informationen, Beratung und für die Zusendung der Antragsformulare wenden Sie sich bitte an volker.schlickum@senmvku.berlin.de.
    • Für den Förderschwerpunkt 3 erfolgt ein gesonderter Förderaufruf.