Der Entwurf des Lärmaktionsplans für Berlin wurde gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 27. September bis 25. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplans hat das Ziel, die Lärmbelastung in Berlin zu reduzieren und strukturelle Maßnahmen in die Wege zu leiten, um unsere Stadt für alle lebenswerter zu gestalten. Der Lärmaktionsplan bilanziert das frühere Vorgehen, baut auf den bisherigen Erfahrungen auf und schreibt die Aktionspläne von 2008, 2013–2018 und 2019–2023 fort.
Vom 27. September bis 25. Oktober 2024 hatten Sie die Möglichkeit, den Entwurf samt Anlagen auf mein.Berlin einzusehen, herunterzuladen und zu kommentieren. Der Fokus dieser Beteiligung lag darauf, ob es aus Sicht der Berlinerinnen und Berliner Anpassungsbedarf beim vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans gibt.