Zuständigkeiten

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für:

Das örtliche Bezirksamt mit Umweltamt und Ordnungsamt ist zuständig für:

  • Lärm von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z.B.
    • Betriebsstätten (Schankwirtschaften, Schankvorgärten, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u.ä.),
    • ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u.ä.),
    • Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u.ä.);
  • mit einer Anlage im Zusammenhang stehenden verhaltensbedingten Lärm (z.B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe);
  • verhaltensbedingten Lärm (z.B. Lärm durch Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich, Lärm auf Bolz- und Spielplätzen, Lärm durch private Feierlichkeiten, Lärm durch häusliche Renovierungsarbeiten, Lärm durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, Lärm durch Tiere);
  • Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien von bezirklicher Bedeutung (z.B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste von Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Eröffnungs-, Jubiläums- und Werbeveranstaltungen von Gewerbebetrieben, Konzerte und Rock-Musikveranstaltungen im Freien;
  • Lärm durch Motorsportveranstaltungen von bezirklicher Bedeutung (z.B. Geschicklichkeits- und Slalomturniere oder Mofa-Turniere innerhalb eines oder mehrerer Bezirke bzw. Veranstaltungen mit Modellautos mit Verbrennungsmotoren);
  • Lärmmessungen und technische Begutachtungen bzw. Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen, Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) sowie im Rahmen eines Ausnahmezulassungs-, Genehmigungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin bei Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung;
  • (Erst-) Ermittlungen zur Feststellung des tatsächlichen Verursachers bei zunächst unbekannten Lärmquellen (Sollte sich ergeben, dass der Lärm durch den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Baustelle, eines Baulagerplatzes oder einer Baumaschine verursacht wird, ist für das weitere Verfahren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.).

Das örtliche Bezirksamt ist außerdem zuständig für:

  • Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen
  • Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
  • Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Auskunftstelefon

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet.

Die Telefonnummer lautet: Tel.: (030) 9025-2253

Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen.

Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen.

Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten:

  1. Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer)
  2. Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer)
  3. Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?)
  4. Auswirkungen der Belästigung
  5. Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?)

Technische Auskünfte zu Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln (Baulärm)

Verwaltungsrechtliche Auskünfte zu Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln (Baulärm)

Technische Auskünfte zu Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung

Verwaltungsrechtliche Auskünfte zu Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung

Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Einen Antrag auf Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen.