Informationen zum Lärmschutz

Lärmquellen

Wer hat sich nicht schon einmal über den Lärm, den andere verursachen, geärgert. Sei es der Nachbar, der Rasen mäht, sei es die Baustelle nebenan mit ihren vielen unterschiedlichen Geräuschquellen, sei es der Verkehrslärm oder das lautstarke Feiern in der Nachbarschaft. Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm.

In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des einzelnen kommen. Insofern ist die Lärmbekämpfung zu einem wichtigen Bestandteil des behördlichen Umweltschutzes geworden.

Nachfolgend soll in allgemeinverständlicher Form über die wichtigsten Problemfelder im Zusammenhang mit Lärm informiert werden.

Weitere Informationen stehen Ihnen auf dem von den Berliner Umweltbehörden erstellten Umweltportal Berlin zur Verfügung.

Wie können unnötige Geräusche vermieden werden?
Oft werden Geräusche unter Missachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme gedankenlos verursacht. Viele Geräusche können durch zeitliche, örtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Geräuschen wird folgendes empfohlen:

  • Einhaltung des Lärmschutzes bei Installation haustechnischer Anlagen
  • verstärkter Einsatz lärmarmer Maschinen und Geräte, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen
  • Verwendung von Elektromotoren anstelle von Otto- oder Dieselmotoren
  • Benutzung lärmarmer Kraftfahrzeuge und eine umweltschonende, ruhige, kraftstoffsparende Fahrweise
  • Einpegelung von Verstärker- und Lautsprecheranlagen auf den zulässigen Lärmrichtwert
  • Einhaltung der Zimmerlautstärke, wenn Tonwiedergabegeräte innerhalb von Wohnungen benutzt werden
  • geeignete Schallschutzmaßnahmen bei starker Trittschall- bzw. Körperschallübertragung innerhalb von Gebäuden (Auslegen von Teppichboden, Tragen von weichen Schuhen)
  • unvermeidbare laute Betätigungen nur außerhalb der schutzwürdigen Nachtzeit bzw. der Sonn- und Feiertage – in Gebäuden nur bei geschlossenen Fenstern und Türen.

Rechtsvorschriften und Formulare

  • Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln)

    PDF-Dokument (376.1 kB) - Stand: 9. Dezember 2015

Formulare

Bitte nutzen Sie für die Klärung der Zuständigkeit unsere zusammengetragenen Beispiele unter: An wen wende ich mich?

Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (nachts (20 – 7 Uhr), sonn- oder feiertags) können Sie online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank beantragen.

Weitere Informationen

  • Einhaltung des Lärmschutzes bei Installation haustechnischer Anlagen

    Infoblatt

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • Baulärmbroschüre 2012

    PDF-Dokument (2.2 MB) - Stand: Dezember 2012

  • "Ruhe bitte" Broschüre zum Lärmschutz

    PDF-Dokument (1.6 MB) - Stand: Dezember 2010

  • Herbstlaub umweltgerecht beseitigen

    Hinweisblatt zum Einsatz von Laubbläsern

    PDF-Dokument (66.2 kB)

  • Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten

    (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke)

    PDF-Dokument - Stand: Aktualisiert 24.03.2020 (771 kB)

Anmerkungen zum Lärmrecht

Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin – LImSchG Bln löst die bisher geltende Verordnung zur Bekämpfung des Lärms ab. Es soll die Bürger vor vermeidbarem störenden Lärm schützen. Weitere Informationen

An wen kann ich mich wenden?

Verwaltungsbehörden sind für die Verfolgung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen werden. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen sollte die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden. Weitere Informationen