Verwertung mineralischer Abfälle aus dem Land Berlin auf ausgewählten Deponien

Nach den Regelungen der Deponieverordnung Deponieersatzbaustoffe (§§ 14-17) besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, geeignete Abfälle zur Verwertung in ausgewählten Bereichen von Deponien, z.B. bei der Herstellung der Deponieoberflächenabdichtung, einzusetzen und damit Primärrohstoffe zu schonen. Die dabei zur Verwendung kommenden Abfälle müssen hohen abfallrechtlichen und baulichen Anforderungen entsprechen.

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