Der Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin 2011 – Teilplan Siedlungsabfälle – dient als Planungsinstrument für das Land Berlin. Er dokumentiert den Stand der öffentlichen Entsorgung der Siedlungsabfälle und betrachtet einen Planungszeitraum bis 2020.
Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Berlin –Teilplan Siedlungsabfälle – wurde die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 29a des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit § 14 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln) durchgeführt. Die öffentliche Planauslegung fand vom 01. bis zum 28.03.2012 statt, parallel wurde der Planentwurf im Internet eingestellt. Bis zum 11.04.2012 erhielten alle, deren Aufgabenbereich oder Belange berührt waren, sowie alle sonstigen Interessierten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Änderungsvorschläge aus den eingegangenen Stellungnahmen führten zur Präzisierung und inhaltlichen Vertiefung des Planes.