Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Berlin –Teilplan gefährliche Abfälle – wurde die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 32 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit § 14 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln) durchgeführt.
Der Abfallwirtschaftsplan dient als Planungsinstrument für das Land Berlin und dokumentiert den Stand der öffentlichen Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Die öffentliche Planauslegung fand vom 22.10. bis zum 21.11.2018 statt, parallel wurde der Planentwurf im Internet eingestellt. Bis zum 30.11.2018 erhielten alle, deren Aufgabenbereich oder Belange berührt waren, sowie alle sonstigen Interessierten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Die geäußerten Bedenken und Anregungen wurden geprüft und, soweit berechtigt, eingearbeitet.