Der am 03. September 2008 angenommene Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Entsorgung sowie eine Einschätzung der Sicherung der Entsorgung für die bei Bautätigkeiten im Land Berlin anfallenden Bauabfälle in den nächsten Jahren. Für die prognostischen Aussagen wurden neben dem derzeitigen Bauabfallaufkommen insbesondere das Vermeidungs- und Verwertungspotenzial, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Entsorgung – insbesondere zur Abfallablagerung – sowie die vorhandenen Entsorgungskapazitäten in der Region Berlin / Brandenburg herangezogen.
Angesichts des geringen Anteils an nicht gefährlichen Bauabfällen, der dem Land Berlin als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger in den letzten Jahren überlassen wurde sowie in der Region ausreichend vorhandener und langfristig gesicherter Entsorgungskapazitäten, wurden die nicht gefährlichen Bauabfälle ab dem 16. Juli 2009 von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger per Rechtsverordnung ausgeschlossen.
Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Berlin – Teilplan Bauabfall wurde § 29a des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) i.V.m. § 14 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln) entsprechend die Öffentlichkeit beteiligt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs fand vom 26. Mai 2008 bis zum 24. Juni 2008 statt; parallel wurde eine Einstellung im Internet veranlasst. Fristgemäß bis zum 10. Juli 2008 eingegangene Einwendungen derjenigen, deren Aufgabenbereich oder Belange berührt sind sowie von allen sonstigen Interessierten sind bei der Entscheidung über die Annahme des Plans berücksichtigt worden.