Elektroaltgeräte

Elektroaltgeräte
Symbol einer durchgestrichenen Tonne

Der Absatz von Elektro- und Elektronikgeräten ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und die Tendenz zur Entwicklung von immer neuen Geräten mit kürzerer Lebensdauer nimmt weiter zu. Werden diese Geräte unbrauchbar oder durch neue ersetzt, landen sie in der Regel im Abfall, kleinere Geräte nicht selten in der Restmülltonne.
Aufgrund ihres Schad- und Wertstoffpotenzials müssen sie getrennt von anderen Abfallströmen erfasst werden. Zur Verdeutlichung der getrennten Sammlung müssen alle Elektrogeräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Tonne gekennzeichnet sein.

Den Umgang mit Elektroaltgeräten regelt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) mit dem Ziel der Abfallvermeidung, der Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung und Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten sowie der Schadstoffreduzierung durch ein Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Das Aufkommen an ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräten wird bundesweit auf etwa 2 Millionen Tonnen pro Jahr geschätzt. In diesen Geräten sind erhebliche Mengen gefährlicher Schadstoffe enthalten wie etwa die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom VI oder Arsen und halogenierte Stoffe wie FCKW, PCB, PVC und bromhaltige Flammschutzmittel. Sie führen zur Kontamination kommunaler Abfälle und stellen ein großes Problem bei der Abfallentsorgung dar. Im Elektroschrott sind jedoch nicht nur Schadstoffe enthalten, sondern auch wertvolle Ressourcen wie Metalle, Edelmetalle und Kunststoffe, die bei separater Sammlung in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können.

Elektroaltgeräte dürfen nicht einfach entsorgt, sondern müssen von Verbraucherinnen und Verbraucher einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Die Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Haushalten ist kostenlos.

Elektroaltgeräte können in Berlin an den kommunalen Sammelstellen (Recyclinghöfe der BSR) und im Handel abgegeben werden. Bei den kommunalen Sammelstellen können alle Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten abgegeben werden.

Neben der Rückgabe im Elektrohandel (nur in größeren Filialen, d. h. wenn die Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer als 400 m² ist) ist eine Rückgabe kleiner Altgeräte auch im Lebensmittelhandel bei großen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten kostenlos möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 m² beträgt und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte angeboten werden – dies gilt es im Zweifelsfall in der Filiale zu erfragen. Diese Bestimmungen gelten für die Rückgabe kleiner Altgeräte (z. B. Fön, Toaster, Telefon) mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm. Bei größeren Altgeräten (z. B. Waschmaschine oder Fernseher) ist die Rückgabe im Handel nur bei einem gleichzeitigen Neukauf eines Geräts der gleichen Art möglich.

Sind ausrangierte Geräte noch gebrauchsfähig, sollten sie möglichst nicht entsorgt, sondern einer Nachnutzung bzw. Weiterverwendung zugeführt werden, z.B. im Re-Use Superstore oder der NochMall.

Im Jahr 2019 wurden in Berlin 26.776 Mg Elektroaltgeräte getrennt gesammelt. Das entspricht einer Menge von 7,3 kg pro Einwohner.

  • Informationen zum Export von elektronischen (Alt-)Geräten

    Merkblatt / Notice (deutsch / englisch)

    PDF-Dokument (187.0 kB)

Dieses Merkblatt richtet sich an Personen und Unternehmen, die gebrauchte elektrische und elektronische Geräte von Berlin aus exportieren. Derartige Geräte sind Abfall im Sinne des europäischen und deutschen Abfallrechts, sofern die Funktionsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann.