Den Umgang mit Elektroaltgeräten regelt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) mit dem Ziel der Abfallvermeidung, der Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung und Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten sowie der Schadstoffreduzierung durch ein Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Das Aufkommen an ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräten wird bundesweit auf etwa 2 Millionen Tonnen pro Jahr geschätzt. In diesen Geräten sind erhebliche Mengen gefährlicher Schadstoffe enthalten wie etwa die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom VI oder Arsen und halogenierte Stoffe wie FCKW, PCB, PVC und bromhaltige Flammschutzmittel. Sie führen zur Kontamination kommunaler Abfälle und stellen ein großes Problem bei der Abfallentsorgung dar. Im Elektroschrott sind jedoch nicht nur Schadstoffe enthalten, sondern auch wertvolle Ressourcen wie Metalle, Edelmetalle und Kunststoffe, die bei separater Sammlung in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können.
Elektroaltgeräte dürfen nicht einfach entsorgt, sondern müssen von Verbraucherinnen und Verbraucher einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Die Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Haushalten ist kostenlos.
Elektroaltgeräte können in Berlin an den kommunalen Sammelstellen (Recyclinghöfe der BSR) und im Handel abgegeben werden. Bei den kommunalen Sammelstellen können alle Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten abgegeben werden.
Neben der Rückgabe im Elektrohandel (nur in größeren Filialen, d. h. wenn die Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer als 400 m² ist) ist eine Rückgabe kleiner Altgeräte auch im Lebensmittelhandel bei großen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten kostenlos möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 m² beträgt und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte angeboten werden – dies gilt es im Zweifelsfall in der Filiale zu erfragen. Diese Bestimmungen gelten für die Rückgabe kleiner Altgeräte (z. B. Fön, Toaster, Telefon) mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm. Bei größeren Altgeräten (z. B. Waschmaschine oder Fernseher) ist die Rückgabe im Handel nur bei einem gleichzeitigen Neukauf eines Geräts der gleichen Art möglich.
Sind ausrangierte Geräte noch gebrauchsfähig, sollten sie möglichst nicht entsorgt, sondern einer Nachnutzung bzw. Weiterverwendung zugeführt werden, z.B. im Re-Use Superstore oder der NochMall.
Im Jahr 2019 wurden in Berlin 26.776 Mg Elektroaltgeräte getrennt gesammelt. Das entspricht einer Menge von 7,3 kg pro Einwohner.