Der europäische Green Deal erfordert den Übergang von einer linearen “nehmen-machen-wegwerfen”-Wirtschaftsweise hin zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft: So sollen sich Produktions- und Verbrauchsmuster etablieren, bei denen die eingesetzten Produkte, Materialien und Rohstoffe so lange wie möglich benutzt, wiederverwendet und recycelt und werden, während zugleich Abfälle minimiert werden.
Mit der Unterzeichnung der europäischen Circular Cities Declaration (CC Declaration) unterstreicht Berlin die Bedeutung einer zirkulären Wirtschaftsweise für das Land und bekennt sich zu folgenden Zielen:
- Die Entwicklung von Kreislaufwirtschaftszielen und -strategien als Grundstein für eine lokale Transformation in Richtung einer Kreislaufwirtschaft („Circular Economy“),
- eine Sensibilisierung der Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zum Thema Kreislaufwirtschaft,
- die Beteiligung von und Kooperation mit lokalen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bei der Entwicklung von Kreislaufwirtschaftsprojekten (z. B. Sharing und Reparier-Modelle),
- die Einbettung von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in die Stadtplanung,
- die Förderung einer umweltfreundlichen Beschaffung,
- eine ökonomische Anreizsetzung, um kreislaufwirtschaftskonformes Verhalten zu fördern,
- die Entwicklung eines regulatorischen Rahmenwerks, um die Nutzung von Sekundärrohstoffen, Wiederverwendung von Produkten und Materialien sowie Sharing-Modelle zu fördern,
- die Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen und EU-Institutionen bei der Entwicklung förderlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen für den Übergang in Richtung einer Kreislaufwirtschaft,
- ein Monitoring zu Fortschritten und Auswirkungen der Aktivitäten sowie
- eine jährliche Berichterstattung.
Das Land Berlin ist bereits in vielen dieser Handlungsfelder aktiv: Beispielsweise stärkt die Berliner Zero Waste Strategie (Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030) die lokale Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung. Die Berliner Vorgaben zur umweltfreundlichen Beschaffung (Nachhaltige Beschaffung) sind vergleichsweise umfassend und gelten auch im Bereich öffentlicher Bauvorhaben. Die Re-Use Kampagne (Re-Use Berlin) sowie Schulprojekte der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Zero Waste an Schulen) stärken das Bewusstsein der Verbraucher*innen für einen ressourcenschonenden Konsum. Zukünftig möchte das Land die Berliner Unternehmen verstärkt bei der Transformation in Richtung einer zirkulären Wirtschaftsweise unterstützen.