Träger des FÖJ sind vom Land Berlin offiziell anerkannte gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen, die zudem die Voraussetzungen des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten erfüllen müssen. Eine mehrjährige Erfahrung im ökologischen Bereich sollte vorhanden sein.
Die Träger müssen über ausreichend qualifiziertes pädagogisches Personal und geeignete Einsatzstellen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes verfügen. Sie verpflichten sich u. a. zur Einhaltung der Grundsätze zur Durchführung des FÖJ für Jugendliche im Land Berlin und zur Beachtung und Umsetzung der pädagogischen Rahmenkonzeption des Bundes.
Das FÖJ kann aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Für die Beantragung und Verwaltung der finanziellen Mittel sind die Träger verantwortlich, ebenso wie für die inhaltliche und organisatorische Durchführung des ökologischen Freiwilligendienstes. Darüber hinaus bieten sie Information und Beratung zum FÖJ, wählen die Freiwilligen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens aus, sondieren und beraten die Einsatzstellen, führen die Seminare durch und gewährleisten die qualifizierte pädagogische Begleitung der Teilnehmenden.
Anträge auf Zulassung als Träger richten Sie bitte an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (siehe Kontaktbox). Die Grundsätze zur Durchführung des FÖJ für Jugendliche im Land Berlin werden Ihnen auf Anfrage zugesandt.
In Berlin gibt es zur Zeit drei anerkannte Träger für das FÖJ.