Investive Vorhaben werden ab 200.000 € förderfähiger Gesamtkosten gefördert. Projektbezogene Untersuchungen und Studien (inkl. Machbarkeitsstudien) sind von dieser Regel ausgenommen.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob Sie beziehungsweise Ihre Einrichtung als beihilfefrei oder beihilferelevant eingestuft werden. Im beihilfefreien Fall liegt die Förderquote in der Regel bei bis zu 80 %, im Ausnahmefall kann sie 100 % betragen. Im beihilferelevanten Fall können je nach AGVO-Artikel die Förderquoten von maximal 40 % (großes Unternehmen) bis maximal 90 % (kleines Unternehmen) variieren.
Förderschwerpunkt 5: Fragen und Antworten
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Wie hoch ist die minimale Fördersumme im Schwerpunkt 5?
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Sind auch städtebaulich-landschaftsplanerische Konzepte möglich?
Generell sind projektbezogene Untersuchungen und Studien nur in Verbindung mit den förderschwerpunktspezifischen Investitionen förderfähig. Konzepte können als Teil eines Vorhabens gefördert werden, solange ein Bezug zu den Fördergegenständen sichergestellt ist.
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Kann ein Bezirksamt auch nicht-kommunale Fläche sanieren, also die, die ihm nicht gehören?
Das Bezirksamt müsste in diesem Fall eine Bevollmächtigung des Eigentümers einholen.
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Ist ausschließlich Verschattung durch natürliche Elemente (Vegetation) förderfähig?
Nein, bei einer Förderung werden nicht ausschließlich selbstwachsende Elemente berücksichtigt. Zur Stärkung der blau-grünen Infrastruktur sollten allerdings natürliche Elemente im Vordergrund stehen.
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Was können begründete Ausnahmen für eine 100 % Förderung sein?
Eine begründete Ausnahme kann beispielsweise sein, wenn es nachvollziehbar / nachweislich nicht möglich ist, Mittel zur Finanzierung des notwendigen Eigenanteils zu beschaffen. Es muss aber auch ein besonders hohes Landesinteresse begründet werden, wenn der Eigenanteil des Vorhabens zusätzlich aus Landesmitteln gefördert werden soll.
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Können zum selben Projekt projektbezogene Untersuchungen und später investive Vorhaben kombiniert werden?
Idealerweise ja. So sehen es die Förderrichtlinie und das Fördermerkblatt auch vor.
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Muss im Zuge der Risikobewertung immer eine Biotopkartierung eingereicht werden?
Das könnte im Einzelfall erforderlich sein und wird im Zuge der Skizzeneinreichung entschieden.
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Müssen die projektbezogenen Untersuchungen und Studien eine Machbarkeitsstudie beinhalten oder ist diese optional?
Projektbezogenen Untersuchungen und Studien sind nur förderfähig, wenn eine konkrete Investitionsabsicht dahintersteht. Theoretische Studien werden nicht gefördert.
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Ist es möglich, dass nur die Planung förderfähig ist und die Umsetzung über andere Mittel realisiert werden kann?
Fördermittel können kumuliert werden, aber die Indikatoren für das EFRE-Programm müssen erfüllt werden. Das ist mit der Förderung einer Planung nicht gewährleistet. Die Umsetzung sollte – wenn zeitlich möglich – über BENE 2 erfolgen.
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Sind Personalkosten bei investiven Maßnahmen förderfähig, speziell KG 700?
Eigene Personalkosten bei projektbezogenen Untersuchungen/ Studien können förderfähig sein, z. B. Angestellte, die mit einer bestimmten Wochenstundenzahl das Vorhaben umsetzen. Diese förderfähigen Personalausgaben werden in Form von Standardeinheitskosten festgelegt. Diese sind auf der BENE 2-Website veröffentlicht. Wird ein Planungsbüro beauftragt, fallen diese Ausgaben unter den Einzelansatz Sachausgaben.
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Werden die Personalkosten im BENE 2 mitfinanziert? Beziehungsweise ist es möglich eine externe Projektsteuerung mit dem BENE 2 zu binden? Wenn ja, wann darf ein externer Projektsteuerer beauftragt werden?
Eigene Personalkosten werden nur bei projektbezogenen Untersuchungen und Studien gefördert. Projektsteuerer sind extern zu beauftragen und fallen unter den Einzelansatz Sachausgaben; diese sind sowohl bei Investitionen als auch bei den projektbezogenen Untersuchungen und Studien förderfähig.
Ein Vorhaben gilt nicht als begonnen, wenn Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI beauftragt sind; wenn diese Planungsleistungen im Nachhinein abgerechnet werden sollen, müssen alle Vergabekriterien eingehalten worden sein.
Kontakt
Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Ansprechpartnerin bei der Bewilligungsstelle:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Dr. Karin Gerner