Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Zur Steigerung der Energieeffizienz im Land Berlin werden in diesem Förderschwerpunkt Vorhaben gefördert, die durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen zur Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase beitragen.

Was wird gefördert?

Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase durch energieeffiziente, technologieoffene Lösungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Unternehmen in folgenden Bereichen:
  • Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik;
  • Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme/ Nutzung regenerativer Energien; Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung;
  • Wasserstofftechnologie/ Brennstoffzellen, wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird;
  • Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme;
  • Kälte-/ Klimatechnologie;
  • Kraft-Wärme-Kopplung;
  • mit verbesserter Energieeffizienz einhergehende Verbesserung von Stoffstrom-/ Ressourceneffizienz;
  • energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/ Produktionsprozesse (z. B. Kühl- und Wärmekonzepte in Bäckereien, Feinkost, u. a.);
  • hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT).

Im Rahmen des Förderschwerpunktes können auch integrierte Maßnahmen gefördert werden, die neben den o. g. Effizienzmaßnahmen auch folgende Punkte beinhalten können:

  • Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie;
    • Unterstützung der Wärmeerzeugung/ Heizung (z. B. Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung;
    • Klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (z. B. naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur Adiabaten Kühlung; Regenwassernutzung/-versickerung; Sonnenschutz);
  • Digitalisierung; intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucher im Gebäude;
  • begleitende Gutachten und Studien.

Wer kann Fördermittel beantragen?

  • Unternehmen inkl. Großunternehmen
  • Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und die Bezirksverwaltungen,
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • öffentliche Unternehmen
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
  • BENE 2 - Fördermerkblatt FS 1

    PDF-Dokument (347.7 kB)

Aufruf im Gebäudebereich

  • Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich (beheizte Nichtwohngebäude)

    ehemals Förderaufrufe 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.8.1-3

    PDF-Dokument (366.6 kB) - Stand: 13.09.2024

  • Anlage: Projektbeschreibung Energieeffizienzmaßnahmen (beihilfefreie Vorhaben)

    PDF-Dokument (1.6 MB) - Stand: 11.10.2024

Aufruf für beihilferelevante Vorhaben

  • 1.9 - Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen - beihilferelevante Vorhaben

    PDF-Dokument (429.6 kB) - Stand: 18.11.2024

  • Anlage: Projektbeschreibung Energieeffizienzmaßnahmen (beihilferelevante Vorhaben)

    PDF-Dokument (448.9 kB) - Stand: 18.11.2024

Aufruf in den Bereichen Wärme, Kälte und Energieeffizienz in Gebäuden

  • 1.7 - Kälteanlagen mit natürlichem Kältemittel im Einzelhandel - Austausch, Umbau, Optimierung

    PDF-Dokument (135.4 kB) - Stand: 12.07.2023

  • Anlage: Projektbeschreibung Kälte

    PDF-Dokument (543.4 kB) - Stand: 12.07.2023

Begleitende Informationen und Unterlagen

  • Emissionsfaktoren Daten- und Berechnungsblatt

    PDF-Dokument (212.3 kB) - Stand: 17.10.2024

Antragstellung

Kofinanziert von der Europäischen Union