BENE 2: Förderperiode 2021–2027

Flagge der Europäischen Union vor dem Europäischen Parlament

Dem Zweck der Förderung der Umsetzung von Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin folgend, gewährt das Land Berlin unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:
  • die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,
  • dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,
  • Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,
  • der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,
  • die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,
  • die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)
Förderschwerpunkte BENE 2

Förderschwerpunkte

Klimakrise, Energieabhängigkeit, Wassermangel. Berlin reagiert auf die vielfältigen Herausforderungen mit einem neu aufgelegten BENE-Programm. EFRE-Mittel sollen auch in den nächsten Jahren für Klima- und Umweltschutz in Berlin eingesetzt werden. Weitere Informationen

blaues Buch

Förderbedingungen

Welche Grundlagen der Förderungen gelten in der neuen Förderperiode? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Umsetzung und Finanzierung Ihres Projekts. Weitere Informationen

Antragstellung

Kofinanziert von der Europäischen Union